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Gesetzliche Grundlagen 2. ABSCHNITT §4 Aufgaben - Coggle Diagram
Gesetzliche Grundlagen
2. ABSCHNITT
§4 Aufgaben
Aufgaben
Bildungsarbeit nach aktuellen Erkenntnissen gestallten
Kinder nach Entwicklungsstand zu fördern
Kompetenzen der Kinder entwickeln und stärken
Aufgaben wahrnehmen
Entwicklung der Werte bedacht nehmen
Erkennen und Denken fördern
sprachliche Fähigkeiten entfalten
schöpferische Fähigkeiten entfalten
traditionelle und regionale Feste/ Brauchtum vermitteln
körperliche Pflege und Gesundheit achten
motorische Entwicklung unterstützen
Maßnahmen zur Verhütung von Fehlentwicklungen setzen
.
Bildungsangebote entsprechen altersgemäßen Lernform
Sozialisierung in Gruppe sicherstellen
.
Tagesmütter und Tagesväter
auf Entwicklung des Kindes abgestimmte Erziehung und Betreuung achten
Kindeswohl sicherstellen
Hortgruppen
Erziehung unterstützen und ergänzen
Hilfe bei Erfüllung schulischer Aufgaben
sinnvolle Freizeitgestaltung
.
Heilpädagogische Gruppe und alterserweiterte heilpädagogische Kindergartengruppe
Bedacht auf Grad und Art der Beeinträchtigung nehmen
allgemeine Erkenntnisse der Heilpädagogik erfüllen
Krabbelstubengruppen
emotionale, soziale, kognitive, sprachliche und motorische Entwicklung bedacht nehmen
altersgemäße Werte vermitteln
Kindergartengruppe
auf den Schuleintritt vorbereiten