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EU Sozialcharta, Lea-Marie Meyer
BGG18 - Coggle Diagram
EU Sozialcharta
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1996 wurde eine revidierte Fassung ausgearbeitet, beinhaltet insgesamt 31 Rechte und Grundsätze und trat 1999 in Kraft
garantiert die in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gewährleisteten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
ist das europäische Pendant zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN
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die Lissabonstrategie wurde im Jahr 2000 vom europäischen Rat beschlossen, Ziel: die Europäische Union zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen
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Gleichstellung von Mann und Frau bekommt besondere Bedeutung durch:
-gleichen Zugang zu allen Berufen
-identische Arbeitsbedingungen
-gleiche Entlohnung für die gleiche Tätigkeit
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durch Lohngefälle in der EU besteht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten die Gefahr des Lohndumpings
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allen Arbeitnehmern müssen direkt an ihrem Arbeitsort die gültigen Mindestlöhne oder Entgelte gezahlt werden
für Inländer und EU-Ausländer müssen Arbeitsbedingungen gleich sein:
-Höchsarbeitszeit
-Mindestruhezeit
-bezahlter Mindestjahresurlaub
-Arbeits- und Hygieneschutz
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