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Merkmale Demokratie/ FDGO Roland Freitag 25.04.20
Gewaltenteilung
Judikative die rechtsprechende Gewalt,
auch Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
Oberste Gerichtshöfe
Gerichte der Länder
Exekutive die ausführende oder vollziehende Gewalt
Bundeskanzler
Bundesregierung
Minister
Länderregierungen
Polizei
Ämter , Behördendes Bundes und Landes
Legislative die gesetzgebende Gewalt
Bundestag
Bundesrat
Parlamente der Länder
Info: Die Staatsgewalt wird in drei Teile geteilt.
So hat niemand alle Macht alleine.Die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren
Mehrparteien und Chancengleichheit für alle Parteien
Du hast die Wahl!
Grüne SPD FDP CDU CSU Linke AFD Freie Wähler
Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Kindererchtskonvention
Menschenrecht Artikel 26 Vereinte Nationen 10. Dezember 1948
Zugang zu Bildung
Schule für Alle!
Chancengleichheit
Schulrecht
Genfer Flüchtingskonvention Artikel 22
Kontrollmacht oder Alternativmacht
Unabhängigkeit der Richter
INFO: sachlich und persönlich unabhängig und nur an das Recht gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG) darf, keine Weisungsbefugnis; darf nicht zugleich einer der anderen Staatsgewalten (Legislative oder Exekutive, Gewaltenteilung) angehören.
Volkssoveränität
Gesetzmäßigkeit der verwaltung