Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
Kaufmannsarten nach § 1-6 HGB (Kannkaufmann ((Kleingewerbetreibende §2…
Kaufmannsarten nach § 1-6 HGB
Istkaufmann §1 HGB
mit kaufmännischer Organisation
Es muss ein Gewerbe betrieben werden: Jede auf Dauer, angelegte, auf Gewinn erzielt und gerichtete, selbstständige, erlaubte Tätigkeit mit Ausnahme der Freien berufe
verpflichtet sich ins HGB einzutragen
deklaratorisch/ rechtsbezeugend
Kannkaufmann
Kleingewerbetreibende §2 HGB
Kiosk, Imbiss, etc.
erfordern keine Kaufmännische organisation
Eintragungswahlrecht
Land und Forstwirtschaft §3 HGB
Eintragung (konstitutive)
Freiwillige Eintragung ins HGB (mit allen Rechten und Pflichten), sonst gilt das BGB, Konstitutiv
Erst mit der Eintragung wird der Gewerbetreibende Kaufmann
Freiberufliche Tätigkeiten
Arzt, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater
Sie betreiben kein Handelsgewerbe nach §1 HGB
müssen sich nicht ins Handelsgesetzbuch eintragen lassen
Formkaufmann §6 HGB
Kapitalgesellscahften, GmbH, AG
Müssen sich ins Handelsregister eintragen (konstitutiv)