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Säule (Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) (Beitragspflicht:…
Säule
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Beitragspflicht
: Erwerbstätige ab 17. Altersjahr, Nichterwerbstätige ab 20. Altersjahr
Rentenanspruch
: Männer ab 65, Frauen ab 64
Beiträge
: Arbeitnehmer (12.45%, mind. aber 478.- im Jahr
Leistung
: min 1175.-, max 2350 für Einzelperson
Invalidenversicherung (IV)
Beitragspflicht
: gleich wie AHV
Rentenanspruch
: wenn 1 Jahr zu 40% Arbeitsunfähig, erlischt bei mehr Arbeitsfähigkeit oder wenn Rentenalter erreicht ist
Leistung
: Sachleistung (Umschulung, Hilfsmittel) oder Geldleistung (Rente)
Ergänzungsleistungen (EL)
Voraussetzungen
: Anspruch auf AHV oder IV, nach 18 Anspruch auf Hilflosenentschädigung, Wohnsitz in der Schweiz, anerkannte Ausgaben müssen Einkommen übersteigen
Finanzierung
: durch Bund, Kantone und Gemeinden mit Steuermitteln
Arten von EL
: jährliche Leistungen oder Vergütung von Krankheits- oder Behinderungskosten
Erwerbsersatzordnung (EO)
Beitragspflicht
: gleich wie bei AHV
Leistungen
: 80% des Einkommens, Nichterwerbstätige 62.- am Tag, Mütter--> 14 Wochen 80% des Lohnes,
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Ziel
: Eingliederung von AL in die Arbeitswelt
Versicherte
: obligatorisch für Arbeitnehmer
Beitragspflicht
: gleich wie AHV