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Aufsichtspflicht (Sonderfälle (Aufsichtspflicht bei unvorhergesehenem UR…
Aufsichtspflicht
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Wann?
Wann nicht?
Während des UR
sonstige schulische Veranstaltungen
Nacharbeit
Freistunden
-> angemessene Zeit davor und danach
Verlassen des UR wegen unaufschiebbarer Gründe:
Beaufsichtigung gewährleisten (anderer L, Schüler)
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Sonderfälle
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Nicht-schulische Veranstaltungen: wenn von L privat organisiert - keine Unfallversicherung für L und S
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Beginn/ Ende einer schul. Veranstaltung außerhalb der Schule - Aufsichtspflicht beginnt und endet dort
Nachmittagsunterricht:
5-6 darf Schulgelände nicht verlassen
7-8 darf Schulgelände mit Unterschrift der Eltern verlassen
9-10 darf Schulgelände verlassen
--> Grundsätze werden mit dem Schulforum abgestimmt (BaySCHO 22)
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