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Absatzmittler (Makler (keine Dauerbeauftragung, privatr.Vereinbarung, für…
Absatzmittler
Makler
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privatr.Vereinbarung, für Auftraggeber Geschäfte mit Dritten zu vermitteln
einseitig verpflichtender Vertrag, Makler muss nicht tätig werden
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Handelsvertreter
Dauerhafte, selbstständig und unabhängige, gewerbsmäßige Vermittlung/Abschluss von Geschäften(außer Liegenschaften) im Namen/Rechnung des Unternehmers
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Franchisevertrag
selbstst. Unternehmer obwohl Firma nicht erscheint, unter Kontrolle des FG, wirtschaftliche Abhängigkeit
FG räumt immat.GüterR dem FN ein, teilt sein Know-How, behält sich Kontrolle über FN
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