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OHG (Offene Handelsgesellschaft) (Hafter (Haften unbeschränkt, Haften mit…
OHG
(Offene Handelsgesellschaft)
Form
Verträge
Formfrei, aber Eintragung ins
Handelsregister
Rechtsnatur
Keine
eigene Rechtsperönlichkeit
Rechtsgrundlage
HGB
§§ 105 ff.
Handelsgesetzbuch
Keine
abweichenden
Bestimmungen? -> Gelten
gesetzliche
Bestimmungen (HGB)
Gründung
Beginn
Mit
Geschäftsbeginn
Firma
Fantasiefirma mit Zusatz OHG, Name der Gesellschafter mit Zusatz OHG
Kapitaleinlagen
Keine
Mindesthöhe vorgesehen
Inhaber
Erfordert
min. 2
Gesellschafter
Möglich zwischen
Natürlichen
sowie auch
Juristischen
Personen
Jeder Mitinhaber zur
Geschäftsführung
und
Vertretung
berechtigt und verpflichtet
Geschäfte
Alle Gesellschafter haben
Recht
, die Firma nach außen zu
vertreten
und
Geschäfte
abzuschließen
Hafter
Haften
unbeschränkt
Haften mit dem ganzen
Privatvermögen
Solidarische
Haftung
Sehr gute
Kreditwürdigkeit
Vermögen
Jeder
Gesellschafter erhält nach dem Gesetz zunächst
4% Gewinn
auf seine
Kapitaleinlage
Rest des Gewinns wird nach
Köpfen
verteilt
Verlust
wird ebenfalls
pro Kopf
aufgeteilt