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Arbeitsschutzgesetze (Schwerbehindertengesetz (Zusatzurlaub von 5 Tagen,…
Arbeitsschutzgesetze
Schwerbehindertengesetz
Zusatzurlaub von 5 Tagen
Minderung der Ewerbsfähigkeit um mind. 50%
Kündigung bei Bedarf der schriftlichen
Genehmigung der Hauptfürsorgestelle
Ausgleichabgabe von 250,00 €
Unternehmen mit mehr als 20 MA müssen 5 % Schwerbehinderte einstellen
Jugendarbeitsschutzgesetzt
15-18 Jahre
mind. 15 Pause
Urlaub
17 Jahre - 25 Werktage
16 Jahre- 27 Werktage
15 Jahre - 30 Werktage
zwischen 6.00 - 20.00 Uhr
Arbeitszeit
40 Stunden wöchentlich
täglich 8 Stunden
Mutterschutzgesetz
8 Wochen nach der Entbindung --> keine Beschäftigung
Mutterschaftsgeld mind. 13 €
6 Wochen vor der Entbindung --> keine beschäftigung mehr
Elterngeld/Elternzeit
Elterngeld 12 bzw. 14 Monate (Partnermonate)
Arbeitszeitgesetz
Sonn- & Feiertagsarbeit ist möglich
sozialer Arbeitschutz
8 Stunden tägl.
kann bis 10 Std. verlängert werden
Kündigungsschutz
Fristen
Geltungsbereich
Gewerbeordnung/Vorschriften Berufsgenossenschaft
Beratungsfunktion
Kontrollfunktion
Unfallversicherung