Vom Bundestag im Juni 2015 verabschiedet, vom Bundesrat im Juli 2015 verabschiedet. Im Januar 2016 Änderungen der finanziellen Ausstattung der Prävention und Gesundheitsförderungin Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, engere Verzahnung mit dem Arbeitsschutz und besserer Zugang fⁿr kleine und mittelständische Unternehmen, Einbeziehung der Pflegeversicherung bei gesundheitsfördernden, Maßnahmen in Pflegeheimen, Erhöhung der finanziellen Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe, Krankenkassen sollen alle Leistungen geschlechtergerecht ausgestalten (Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin, 2016)