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IV Bilanzierung des Eigen-und Fremdkapitals Bilanzierung des Eigenkapitals
IV Bilanzierung des Eigen-und Fremdkapitals
Bilanzierung des Eigenkapitals
Grundlagen
Was ist Eigenkapital? Wie kommt Eigenkapital zustande?
Das
Eigenkapital
dient (ebenso wie das
Fremdkapital
) der
Finanzierung
der VG des Unternehmens
Das
Eigenkapital
kann auf
unterschiedlichen
Wegen
zustandekommen
von außen
: von den
jeweiligen Eigentümern unbefristet
zur
Verfügung
gestellt
von innen
: durch die
Thesaurierung
von
Gewinnen
durch das
Unternehmen selbst generiert
Bilanziell
lässt sich das
Eigenkapital
als
Differrenz
von
Vermögen
und
Fremdkapital
definieren
Ansatz und Bewertung des Eigenkapitals
Aufgrund der
bilanziellen
Definition als
Residualgröße
werden
Ansatz
und
Bewertung
des Eigenkapitals indirekt über die
Bemessung des VG
und der
Schulden
geregelt
Eine große
Bedeutung
kommt jedoch der
Darstellung
der einzelnen
Komponenten
des
Eigenkapitals
zu (=
Ausweisfragen
)
Gliederung des Eigenkapitals
Gliederung
des
Eigenkapitals
ist grundsätzlich von der
Rechtsform
abhängig
Von
Einzelunternehmen
und
Personengesellschaften
wird lediglich ein
gesonderter Ausweis
und eine
hinreichende Aufgliederung
des
Eigenkapitals
gefordert
Kapitalgesellschaften
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Ausweis der Posten
hängt von der
Art
der
Ergebnisdarstellung
ab
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Nominalkapital
Gezeichnetes Kapital
Rechnerisches Kapital
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Unternehmensergebnis
Effektives Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Unternehmenergebnis
Stille Reserven
gezeichnetes Kapital
- bedingt festes Kapital
aus der
Bilanz ersichtlich
Rücklagen + Unternehmensergebnis
- Variables Eigenkapital
Stille Reserven
- aus der Bilanz ersichtlich
Gezeichnetes Kapital
Definition
: entspricht dem
Nominalkapital
einer
Kapitalgesellschaft (= konstantes Eigenkapital)
Aktiengesellschaft - Grundkapital
entspricht der
Summe
der
Nennbeträge
aller
ausgegebenen Aktien
(Ausnahme
Stückaktien
)
GmbH - Stammkapital
Mindesthöhe
von 25.000
das
Stammkapital
wird in
Geschäftsanteile
zerlegt, die auf volle Euro lauten müssen
eine
Änderung des Stammkapitals
bedarf einer
3/4 - Mehrheit der in der Gesellschafterversammlung anwesender Gesellschafter
Unabhängig von der Rechtsform gilt
Die
Höhe des gezeichneten Kapitals
ergibt sich aus dem
Nennbetrag der Aktien
bzw. der
Stammeinlagen ohne dass eine selbstständige Bewertung
vorgenommen werden muss
Das
gezeichnete Kapital
unterliegt einer
Ausschüttungssperre
->
Verluste mindern
nicht automatisch den
Nennbetrag
des gezeichneten Kapitals, sondern sind auf
nachfolgende Geschäftsjahre
vorzulagern und durch
Gewinne
auszugleichen, ehe eine
Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
vorgenommen werden darf
Bilanzierung zum Nennbetrag
Wurde das gezeichnete Kapital noch
nicht voll eingezahlt
, sind die
ausstehenden Teile
des Eigenkapitals
gesondert in der Bilanz anzuzeigen
Rücklagen
Funktionen
Verlustausgleichsfunktion
: Rücklagen sollen dazu beitragen, dass auftretende
Verluste
ausgeglichen werden können, ohne dass das
konstante Nominalkapital angegriffen
wird
Stärkungsfunktion
: Die
Eigenkapitalbasis
der
Gesellschaft
wird über das
Nominalkapital
hinaus verstärkt. Daraus
ergeben
sich eine verbesserte
Widerstandsfähigkeit
des Unternehmens gegenüber
wirtschaftlichen Krisen
und somit die
Sicherung
des
Fortbestands
des Unternehmens
Rücklagen erhöhen
(insbesondere durch einbehaltene Gewinne) die
Haftungsbasis
gegenüber
Dritten
, was dem
Gläubigerschutz
Rechnung trägt und somit die
Unternehmensliquidät
verbessert
Systematisierung
Arten
von Rücklagen
offene
Rücklagen
Kapitalrücklage
In die
Kapitalrücklage
werden eingestellt
Beträge
, die bei einer
Zuführung von Eigenkapital denn Nennwert
übersteigen
Verkaufserlöse
aus der
Begebung
von
Options-und Wandelanleihen
Die
Auflösung
ist nur unter
restriktiven
Voraussetzungen** möglich
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklagen
Teil
der Gewinnrücklagen, der aufgrund gesetzlicher
Vorschriften
zu bilden ist
Rechtsformspezifische Regelung
für
AG
und
KGaA
sind so lange
5% des Jahresüberschusses
in die gesetzliche Rücklage** einzustellen
bis die
gesetzliche Rücklage
zusammen mit den
Beträgen
in die
Kapitalrücklage
eingestellt wurden
10%
des
Grundkapitals
oder einen von der
Satzung
bestimmten
höheren Prozentsatz
erreicht hat
dient dem Verlustausgleich
und darf nur unter
strengen Bedingungen aufgelöst
werden
Rücklage für Anteile an herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
eine entsprechende
Rücklage
ist zu bilden, wenn die
Gesellschaft Anteile
des
herrschenden oder beteiligten
Unternehmens kauft oder unentgeltlich erwirbt
Die
Rücklage
kann nur unter
restriktiven
Bedingungen aufgelöst** werden
Satzungsmäßige Rücklage
Satzungsmäßige Rücklagen
sind zu bilden, wenn sich die
Kapitalgesellschaft
in ihrer
Satzung
oder ihrem
Gesellschaftsvertrag
dazu selbst verpflichtet
andere Gewinnrücklagen
Freiwillige
Rücklagen, die nicht unter eine der vorstehenden
Rücklagen
fallen
stille
Rücklagen
Unterbewertung
von Aktiva
Überbewertung
von Passiva
Bilanzergebnis
Drei Möglichkeiten des Ergebnisausweis
Ergebnisverwendung
Ausschüttung an Anteilseigner
Ergebnisausweis
-
vor
Ergebnisverwendung
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn-/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Ausweis des Ergebnisses vor Einstellungen in den Rücklagen
bzw.
Verrechnung mit Vorjahresergebnissen
Jahresüberschuss-/fehlbetrag
entspricht dem
Ergebnis
der
GuV
steht zur
Einstellung
in die Rücklagen und
Ausschüttung
zur Verfügung
Gewinn-/Verlustvortrag
Gewinnvortrag
:
Teil des Jahresergebnisses
, der in den
Vorperioden
weder zur Ausschüttung noch zur
Rücklagenzuführung
verwendet wurde
Verlustvortrag
:
Verrechnung mit Jahresüberschuss
, anderen
Gewinnrücklagen
oder
Vortrag ins nächste Jahr
Ergebnisausweis
-
nach teilweiser
Ergebnisverwendung
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/-Verlust
Ausweis
des Ergebnisses
nach Einstellungen
in die
Rücklagen
und
Verrechnung
mit dem
Vorjahresergebnis
An die Stelle der
Posten "Gewinn-bzw. Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag"
tritt der
Posten "Bilanzgewinn bzw. -verlust"
Der
Bilanzgewinn
entspricht dem
teil des Jahresüberschusses
der
Periode
oder
früherenn Perioden
, der zur
Ausschüttung
vorgeschlagen wird
Die
Beträge
, die den
Rücklagen
zugeführt werden, werden
unter den jeweiligen Posten
ausgewiesen
Ergebnisausweis
-
nach vollständiger
Ergebnisverwendung
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Ausweis
des Ergebnisses
nach vollständiger Ergebnisverwendung
, d.h. vor bzw. bei Bilanzerstellung
erfolgt die
Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die Rücklagen
ist ein
Beschluss über die Ausschüttung
des
restlichen Jahresüberschusses gefasst worden
Die
Beträge
, die den Rücklagen zugeführt wurden, werden unter den jeweiligen
Posten ausgewiesen
Die zur
Ausschüttung
bestimmten
Beträge
werden unter den
"sonstigen Verbindlichkeiten"
verbucht
Einstellung in Rücklagen