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1.6 Rechtliche Rahmenbedingungen (Aufbau Rechtsordnung (Gesetze…
1.6 Rechtliche Rahmenbedingungen
allgemein
Eigentums-, Verfügungsrechte klar und eindeutig definieren
von staatlicher Seite festgesetzt
Aufbau Rechtsordnung
Gesetze
Rechtsvorschriften
förmliches Gesetzgebungsverfahren durch Parlament
Grundgesetz darf nicht verletzt werden
Verordnugen
von Regierungs-, Verwaltungsorganen erlassen
Voraussetzung = durch Gesetz geregelte Ermächtigung
Verwaltungsakte, Entscheidungen oberste Gerichte
Verfügungen, Entscheidungen
Regelung eines Einzelfalls
Unterscheidung
privates Recht
Einzelinteressen im Vordergrung
Grundsatz der Gleichordnung
regelt Beziehungen einzelner Bürger zueinander
öffentliches Recht
Interesse der Allgemeinheit
regelt Beziehungen
einzelner Privatpersonen zum Staat
zu Körperschaften des öffentlichen Rechts
Beziehungen dieser Institutionen zueinander
Grundsatz der Über- und Unterordnung
Unterscheidung
nachgiebiges Recht = gesetzliche Bestimmungen gelten nur wenn nichts anderes vereinbart wurde
zwingendes Recht = abweichende Regelungen sind nicht zulässig
Rechtsquellen
staatlich gesetztes Recht = Teil der Rechtsordnung (Gesetzte, Verordnungen, Verwaltungsakte)
Gewohnheitsrecht = ungeschriebene Regeln, die nach langer praktischer Übung, allgemeiner Überzeugung entstehen
Richterrecht = ergänzt, interpretiert geschriebenes, ungeschriebenes Recht