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I Grundlagen der Rechnungslegung
Grundlagen der handelsrechtlichen…
I Grundlagen der Rechnungslegung
- Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Bilanz: ist eine stichtagsbezogene,wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmen in Kontenform
Gewinn-und Verlustrechnung(GuV): hat die Aufgabe, durch eine zweckmäßige Gliederung einzelner Erfolgskomponenten einen möglichst guten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu ermöglichen
Dokumentation
Kaufmann hat eine übersichtliche, vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle zu erbringen
sämtliche innerhalb eines Geschäftsjahres aufgezeichneten
güter- und finanzwirtschaftlichen Vorgänge bilden die Grundlage für die Anfertigung des vom Gesetzgeber geforderten Jahresabschlusses
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handelsrechtliche Buchführungspflicht stellt die Grundlage für die Erstellung einer Bilanz nach dem Steuerrecht
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Zahlungsbemessung
Periodenerfolg stellt zugleich die Bemessungsgrundlage für die maximal mögliche Ausschüttung an die Anteilseigner dar
-> Problem: unterschiedliche Zahlungsbemessungsinteressen
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Gläubiger: niedrige Gewinnausschüttung, um möglichst viel Kapital im Unternehmen zu halten, damit ihre Forderungen bedient werden können
Lösung - Gläubigerschutz: vorsichtige Gewinnermittlung, welche dazu führt, dass Ausschüttungen bemessbar werden
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gesetzliche Grundlagen regeln nicht alle Probleme der Buchführung detailliert
Ergänzung -> 4. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
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Definition: Unter den GoB sind allgemeine anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher sowie der Erstellung des Jahresabschlusses zu verstehen, die von allen Kaufleuten gleichermaßen zu beachten sind
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD):
Sollen die Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI):
Stellen sicher, dass die Vermögensgegenstände und Schulden vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfasst werden
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
Sollen gewährleisten, dass der Jahresabschluss vollständig, inhaltlich richtig sowie klar und übersichtlich aufgestellt wird
Materielle GoBil
Ansatzgrundsätze
- Frage des Bilanzinhaltes: Wann ist ein Vermögensgegenstand zu aktivieren bzw. ein Schuldposten zu passivieren?
Abgrenzungsgrundsätze
Sachliche Abgrenzung
Den Erträgen sollen die durch sie verursachten bzw. ihnen entsprechenden Aufwendungen gegenübergestellt werden
Zeitliche Abgrenzung
Einnahmen und Ausgaben sind den einzelnen Rechnungsperioden pro rata temporis zuzurechnen
Bewertungsgrundsätze
- Realisationsprinzip - Es dürfen nur realisierte Gewinne und Verluste in der Bilanz ausgewiesen werden
- Imparitätsprinzip - Erfolgswirksame Antizipation unrealisierter, aber vorhersehbarer Aufwendungen
- Vorsichtsprinzip - Aktiva niedrig, Passiva hoch bewertet
-> **Jahresabschluss pessimistisch
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ergänzende Grundsätze
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit:
Der Nutzen zusätzlicher Information muss die Kosten ihrer Bereitstellung übersteigen; es sind nur solche Informationen zu verarbeiten, die für den Bilanzadressaten entscheidungsrelevant sind
Going-Concern-Prinzip:
Bei der Bewertung ist grundsätzlich von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
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Formelle GoBil
Klarheit und Übersichtlichkeit
- Posten des Jahresabschlusses sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist
- keine Zusammenfassungen oder Saldierungen, die zu Fehlinformationen führen können, aber Gliederungstiefe der Bilanz darf nicht die Übersichtlichkeit** gefährden
Kontinuität
- Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf
Formelle Kontinuität
- Beibehaltung der Bilanzgliederung und des Abschlussstichtages
Materielle Kontinuität
- Bewertungsstetigkeit: Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen und - methoden
- Wertkontinuität: Ein im alten Jahresabschluss bilanzierter Wert ist mit unveränderten Verhältnissen fortzuführen