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Ehegattenerbrecht (MA (Weiterführung der Hausgemeinschaft bis zur…
Ehegattenerbrecht
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ABGB 1811
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Teilnovelle 1914
Ehegatte erbt neben den Kindern 1/4, neben anderen Erben die 1/2 und dann alles
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Kodifiziertes Recht
War kein Verwandter der Parentelen vorhanden erbte der Ehegatte, jedenfalls erhielt er einen Fruchtgenuss an einem Viertel des Vermögens