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Mai - Verfassung 1934 (Inhalt (Programmatische Grundsätze der Verfassung:…
Mai - Verfassung 1934
Inhalt
Programmatische Grundsätze der Verfassung: christlich, deutsch, bundesstaatlichen, ständig und autoritär
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Bundesgerichtshof trat an die Stelle des Verfassung-und Verwaltungsgerichtshofes (Richter auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt)
Justizminister war befugt, aus wichtigen Gründen, in die Geschäftsverteilung der Gerichte einzugreifen
Prinzipien/Grundsätze
christlich
Berufung auf Gott als Erzeuger allen Rechts. Einbeziehung von Kirchen- und Religionsgemeinschaften in den Staatsapparat
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bundesstaatlich
Einleitung der Verfassung sprach vom Bundesstaat, bundesstaatliche Prinzip erlitt jedoch erhebliche Einschränkungen verglichen zu B-VG 1920/1929
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Die Verfassung 1934 wurde 2x erlassen und setzte sich aus der Mai - Verfassung 1934 und dem Verfassungs Übergangsgesetz 1934 zusammen
- Mal: erließ die Bundesregierung aufgrund des KWEG 1917 eine VO, die die Verfassung 1934 zum Inhalt hatte
Verfassungswidrig, KWEG ermächtigte nicht zum Erlass neuer Verfassung und gemäß Art. 44/2 B-VG wäre Volksabstimmung nötig gewesen
- Mal: Man wollte beim Übergang von der alten zur neuen Verfassung wenigstens den Anschein nach die Rechtskontinuität waren
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Bundespräsidentenwahl
Als ausgearbeiteten Dreiervorschlags der Bundesversammlung von allen Bürgermeistern Österreichs gewählt