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Staatsstreich auf Raten (Aufhebung (Republikanischer Schutzbundes,…
Staatsstreich auf Raten
Nach der „Ausschaltung des Nationalrates“ nahm die Regierung (gestützt auf das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz 1917 (KWEG)) die Gesetzgebung für sich in Anspruch
Sie war sich im klaren darüber, dass ein Großteil ihrer Verordnungen einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten würde
Um den VfGH lahm zulegen, erließ die Regierung eine Verordnung dass jene Mitglieder und Ersatzmitglieder des VfGH, die auf Vorschlag des NR und BR ernannt worden waren, nur dann an den Sitzungen teilnehmen durften, solange alle über Vorschlag des NR und BR ernannten Mitglieder daran teilnahmen
Einige, der Regierung Dollfuß nahestehenden Mitglieder, legten ihr Amt nieder und verhinderten so die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.
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