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Verfassungsnovelle 1929 (Inhalt (Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten…
Verfassungsnovelle 1929
Entstehung
Wunsch nach Reform der Verfassung bei allen politischen Parteien
September 1929: Vorlage eines Entwurfs einer Novelle zur Bundesverfassung
Wahl des Bundespräsidenten durch Volk
Entpolitisierung von Verfassung-und Verwaltungsgerichtshof
Möglichkeit den Ausnahmezustand auszurufen
Entwurf wurde nicht behandelt, da die Regierung aufgrund des Drucks durch Heimwehren und Schutzbund Zurücktreten musste (stellten sich gegen Entwurf)
Neue Regierung unter Wiener Polizeipräsident Schober gebildet
Verfassungsreform = Hauptaufgabe (Ziel: Neugestaltung des Parlaments und Ausbau der Staatsautorität)
Schließlich hatte die sozialdemokratische Partei (nachdem sie unter Druck geraten waren) keine Einwände mehr gegen:
Volkswahl des Bundespräsidenten
Befugnis des Bundespräsidenten die Regierung zu ernennen und Nationalrat aufzulösen
Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten
Abgelehnt:
Schließungen von Tagungen des NR durch BP
Stärkung der Polizeikompetenzen
Verfassungsnovelle konnte mit 11.12.1999 in Kraft treten
Inhalt
Verschiebung der Kompetenzen zugunsten des Bundes
BP: Recht zur Einberufung und Auflösung des Nationalrates
Absetzung Bundespräsident vor Ablauf einer Amtsperiode durch Volksabstimmung möglich
Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten
Jede erlassene Notverordnung ist unverzüglich dem NR vorzulegen
Voraussetzung für NotVo:
Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gut zu machenden Schaden für die Allgemeinheit
Der Vorschlag musste von der Bundesregierung ausgehen
War nur zulässig, wenn der Nationalrat nicht versammelt war
Bundesrat durch Länder-und Ständerat ersetzt
Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sollten entpolitisiert werden
NR und BR waren gleich geordnet
Bundesregierung war sowohl vom Nationalrat als auch vom Bundespräsident abhängig