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9. Entgeltformen (9.2 Bestimmgrößen/ Rahmenbedingungen der Lohn-…
9. Entgeltformen
9.1 Unterscheidung Lohn/ Gehalt
Lohn: Arbeitsstunden (variabel)
Gehalt: jeden Monat gleich
TZ: prozentual weniger als VZ
Verdienst variiert: Putzfrau - Manager
9.2 Bestimmgrößen/ Rahmenbedingungen der Lohn- Gehaltsunterscheidung
9.2.3 kirchl. Vertragssysteme
keine Verträge -> Anlehnung an TVöD
9.2.4 BR:
kann mitbestimmen: soweit keine gesetzlich, tarifliche Regelung besteht:
bei Fragen zu Lohngestaltung
bei Entlohnungsgrundsätze aufstellen
neue Entlohnungsmethoden einführen, anwenden und ändern
Prämiensätze festsetzen
9.2.2 TV im öffentl. Dienst
Bestandteile des TVöD:
einheitliches Tarifrecht
flexible AZ-regelungen
leistungs- erfahrungsorientiertes Entgeltsystem
4 Entgeltgruppen
Führungspositionen auf Probe und Zeit
spezielle Regelungen (Bank, KH, Verwaltung,..)
Arten:
Bereich Bund (TVöD Bund - Deutschland)
Bereich kommunale Arbeitsverbände (TVöD VKA - Tarifgebiet Ost u West)
Bereich Länder (TV-L - Tarifgebiet Ost u West)
'= Arbeit vin Beschäftigten von Bund, Länder Kommunen
9.2.5 Einzelarbeitsverträge/ Stellenbeschreibung
Entgelt soll nach Anforderungen bezahlt werden
Schiedstellen: treffen Entscheidung f Auslegung d TV Tarifstruktur
Arbeitsbewertung: Schwierigkeiten/ Anforderungen nach Merkmalen differenzieren
Merkmale bei Arbeitsbewertung:
benötigtes Fachwissen
benötigte körp. Fertigkeiten/ geistige Belastung
Belastung durch Verantwortung f Menschen
=> Zulagen
9.2.1 Tarifverträge
Abschluss:
Gewerkschaft f AN
AGverbände f AG
Tarifautonomie (Staat darf sich nicht einmischen
Hauptarten
Manteltarifverträge
gelten mehrere Jahre
regeln Rahmenbed.
(AZ, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen)
Entgelttarifverträge:
gelten 1-2 Jahre
regeln Entgeltsystem
Tarifstruktur (Lohngr. Gehaltsgr.)
Mindestentgelt (Lohnsätze, Gehaltssätze)
9.2.6 betriebliche Übung
zusätzl. Leistung wird mehrfach ausbezahlt (mind 3x ohne Unterbrechung)
jedes mal gleiche Begründung
AG erwähnt nicht "unter Vorbehalt" (der Freiwilligkeit, Einmaligkeit)
=> Gewohnheitsrecht - es entsteht betriebl. Übung
=> Ma hat Anspruch auf Leistung