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10. Betriebliche Mitbestimmung BR (10.1 Bildung der Mitbestimmungsgremien,…
10. Betriebliche Mitbestimmung BR
10.1 Bildung der Mitbestimmungsgremien
alle 4 Jahre
über 18 Jahre (Leiharbeiter wählen, nicht aufstellen)
BetrVG
geheime Wahl
ab 5 AN
1 Vorsitzender u je nach Größe /Anzahl an MA
-> Ausschüsse
10.2 Aufgaben des BR
nehmen bei Konflikten Beschwerden/Anregungen der MA auf und versuchen mit AG diese Probleme zusammen zu lösen
kontrollieren Einhaltung gesetzl Regelungen der AZ
kümmern sich um schwächere/ältere/behinderte Menschen
Einhaltung der Vorschriften für AN
regelmäßige Sitzungen, Besprechungen mit AG
beraten MA bei Fragen
Interessen der MA wahren u vertreten
10.3 Mitbestimmung in sozialen/ personellen Angelegenheiten
Zustimmung in sozialen Angelegenheiten
Urlaubsplan
Entlohnungsgrundsätze (wenn nicht durch TV geregelt)
allg. Uralubsgrundsätze
Modalitäten bei Auszahlung v Entgelten
AZ-regelungen (Pausen, Schicht,)
Techn. Einrichtungen zur Kontrolle v Verhalten/ Leistung der MA (z.B. Kamera aufstellen)
Sicherheitsvorschriften (Unfallverhütung)
Sozialleistungen
Arbeitsordnung (allg. Regelungen)
Zuweisen/ Kündigungen v Wg, die AG bereitstellt
= betreffen viele/ alle MA
Maßnahmen zur Vermögensbildung
Zustimmung in personellen Angelegenheiten
allg, personelle Angelegenheiten:
bei Fobi /WB
Arbeitsplatzgestaltung
Personalplanung
Entwicklung v Beurteilungssystemen
personelle Einzelmaßnahmen:
= bei Einstellung, Versetzung, Beendigung, notwendige Eingruppierung, Umgruppierung, Einordnung in Lohngruppe
wenn gegen rechtl Regelungen verstoßen wird
wenn gegen Auswahlkriterien verstoßen wird
bei Kündigung oder Nachteile für MA
wenn keine interne Stellenausschreibung
wenn es zu Betriebsstörung kommt
=> Aufhebungsvereinbarungen kann ohne Beteiligung BR erfolgen
Info Personalbedarf
=> Maßnahme daraus
rechtzeitig
umfassend
Art und Umfang
Vermeidung v Härten
=> BR kann Vorschläge f
Personalplanung machen