Folge: funktionale Teilbereiche der Gesellschaft, Recht, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Kunst, Religion müssen als eigenständige Systeme mit einer eigenen Systemlogik verstanden werden [...] "es geht um die Funktionen die die Subsysteme für die Gesellschaft übernehmen, und nicht um die Strukturen." (SB, KE2, S. 146 unten)