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Strafrechtliche Haftung/ Körperverletzung (1. Vorsätzliche…
Strafrechtliche Haftung/ Körperverletzung
1. Vorsätzliche Körperverletzung §223 ff StGB
objektiver Tatbestand
körperliche Misshandlung (körperlich, seelisch)
Beschädigung an der Gesundheit (unterlassen, hervorrufen oder verschlimmern)
subjektiver Tatbestand
unter Vorsatz (Wissen und Wollen/ billigend in Kauf nehmen)
Rechtswidrigkeit
Handlung ist nicht gerechtfertigt
Rechtfertigungsgründe z.B. Einwilligung (von Strafe befreit)
Einwilligungsfähigkeit
Rechtzeitigkeit
bewusste und freiwillige Erklärung
Aufklärung
Schuld
Strafe setzt Schuld voraus
Schuld ist die Vorwerfbarkeit
2. Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
fahrlässig
wer Sorgfalt außer Acht lässt
wer denkt, dass Tatbestand nicht eintritt
Unterlassung (fehlende Medigabe; unterlassen v. Händedesinfektion)
3. Aussetzung § 221 StGB
wer Mensch in hilflose Lage versetzt
wer Mensch in hilfloser Lage lässt (trotz in Obhut oder ihm beistehen muss
bringt dadurch Mensch in Gefahr zu sterben oder schwere Gesundheitsbeschädigung
4. unterlassen Hilfeleistung § 323 StGB
Hilfeleistung muss zumutbar sein
wer andere in Gefahr nicht hilft
keine Schuld, wenn anderer Hilfe ablehnt (trotz Eigengefährdung)
5. Verletzung von Privatgeheimnissen § 203 StGB
Schweigepflicht
Offenbarung fremder Geheimnisse (an Unbefugte oder Außenstehenden)
Schweigepflichtverletzung in Wort und Tat (liegen lassen von Unterlagen)
6. Urkundenfälschung §267 StGB
erstellen einer unechten Urkunde (zB. Unterschrift, Namenskürzel)
verfälschen einer echten Urkunde (gedankliche Inhalt wird verändert)
unkenntlich machen
später verändert (Doku schon abgeschlossen)