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Unfallversicherung (1.7 Arbeitsunfall - Wegeunfall (Unterbrechung (Ort (z…
Unfallversicherung
1.1 Allgemein
für AN und andere unfallversicherungspflichtigen Personen
Voraussetzungen für Versicherungspflicht/ freiwillig Versicherten § 2-6 SGB VII
Träger:
landwirtschaftl. BG
jeweils Gewerbezweig zuständige Berufsgenossenschaften
Unfallversichertenträger d. öffentl. Hand §114
1.2 Beiträge
AG (ersten 6 Wochen Kalenderjahr)
Fällig: 15. des Monats (folgt auf Beitragsfestsetzung)
Verlängerung der Frist auf Antrag
Meldung Arbeitsentgelt und Höhe der geleisteten Std (vergangenem Jahr d Versicherten)
AG trägt Beiträge §150
Grundlage: Höhe des Beitrags:
Ausgaben d Unfallversich.träger im letzten Jahr (Umlageverfahren)
Gefahrenklasse
Arbeitsentgelt des Versicherten
Berechnung vom vorherigen Jahr §152
1x/ Jahr an Unfallversicherungsträger
1.3 Versicherungsschutz f ehrenamtlich Tätige
Voraussetzung
Kraft Gesetz § 2
schriftl. Antrag § 6
in gesetzl. UV versichert
Orga kann Antrag stellen (namentl. Bezeichnung nicht erforderlich)
1.4 Betriebssport
Kriterien Abgrenzung Betriebssport<->sportl. Aktivit.
Ausgleich -> kein Wettkampf
Regelmäßigkeit
TN sind Arbeiter (nicht Fremde)
unternehmensbezogene Orga (Übungen)
Trainingszeiten und Dauer: Zusammenhang mit Arbeit
1.5 Betriebsfeier
betriebl. Gemeinschaftsveranstaltungen
Schutz: U. Leistung führt eigene betriebl. gemeinschaftsfördernde Veranstaltung durch
Veranstalter handelt nicht nur durch eigenen Antrieb/ freier Entschließung
Kenntnis / Hinnahme/ Förderung (orga. Regeländerungen, Räume bereitstellen reicht nicht)
privat Veranstaltungen: kein Versicherungsschutz
1.6 Arbeitsunfall - Berufskrankheit
= Erkrankung durch Ausüben d versich. Tätigkeiten - Zusammenhang: Krankheit - Tätigkeit
Anerkennung, wenn in Berufskrankh.verordnung (Ausnahme: neue Erkenntnisse d med. Wissenschaft § 9)
Bundesverfassungsgericht erkennt an
arbeitsbedingte Krankheit durch Arbeitsumstände (Krankheitsursache) -> keine Berufskrankheiten
1.7 Arbeitsunfall - Wegeunfall
direkter Wegeunfall
Weg zw. Zuhause und Arbeit = Unterform Arbeitsunfall
Betriebswegeunfall
Zurücklegung im unmittelbaren Betriebsinteresse
Versicherungsschutz: ab Haustür bis Haustür -> Umweg, wenn Verkehr
Abweichung Weg -> versichert wenn:
Kinder in Schule, um Arbeiten zu könne
Kinder Hobbys, genaue Prüfung notwendig
Fahrgemeinschaften (auch wenn Kinder zur Schule)
Kind zu Tagesmutter, um Arbeiten zu können
Heimfahrt Woende, 2. Wohnung
Unterbrechung
kurze, geringfügige Unterbrechung (Zigaretten holen)
priv. Besorgung -> nicht versichert
wenn Zusammenhang mit Arbeit, dann versichert
LM-Einkauf, Tanken - eigenwirtschaftl. Tätigk: -> nicht versichert
Ort (z.B. Werkstatt):
Dauer: > 2h
-> 3. Ort zur Arbeit: bin versichert
-> Zuhause zum 3. Ort: privat versichert
Dauer: < 2h
Ausgangspunkt: zuhause
Abweichung: nicht versichert
richtiger Weg: versichert
Alkohol
eigenes Verhalten: => Einsicht und kann sich noch selbst steuern -> Versicherungsschutz gilt
Versicherungsschutz auf Vorgang des Sichfortbewegens
ab 2,8Promille -> kein Versicherungsschutz mehr