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Gesetzliche Krankenversicherung SGB V (Familienversicherung (=…
- Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
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Versicherungspflicht
wer?
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AZUBI, Praktikanten, Studenten
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Bezieher v Arbeitslosengelt, Übergangsgeld, Entgeltersatzleistungen
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Beginn der Versicherung
Alle Voraussetzungen
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gleiche Konditionen, egal, ob 1 Tag oder langjähriger MA
Mitgliedschaft auch möglich, wenn AN bei Beginn der Arbeit freigestellt ist und Arbeit erst später aufnimmt (z.B. LH - Sommerferien) § 49 SGB XI
MA am 1. Arbeitstag krank ->wenn AN Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts hat, beginnt Mitgliedschaft ab 1. Tag
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