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Haftungsgrundsätze für Krankenhausträger, Ärzte und Pflegepersonen…
- Haftungsgrundsätze für Krankenhausträger, Ärzte und Pflegepersonen
Begriff der Haftung
= Einstehen müssen für einen Nachteil, den der Geschädigte durch Verletzung einer Pflicht (Rechts-Schuldverhältnis oder unerlaubter Handlung) erleidet
Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten
Haftung ohne Verschulden nur:
- Tierhalterhaftung (Tier beißt zu - Unberechenbarkeit)
- Gefährdungshaftung (Fehlerhaftes Prod. auf Markt -> Schaden)
Rechtliche Grundverhältnisse in der Beziehung KHträger, Arzt, Pflegekräfte und Patient
Unterscheidung:
- ob/ wann Arzt haftet
- ob/ wann KHträger selbst haftet
- ob/ wann Arzt als MA gegenüber KH haftet
- ob Pflegepersonen haften
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