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Verwaltungsverfahren (Begriff (förmliches Verfahren (mündliche Verhandlung…
Verwaltungsverfahren
Begriff
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Form
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einfaches, zweckmäßiges, zügiges Verfahren
förmliches Verfahren
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z. B. Planfeststellungsverfahren (Flugplatz, Fernstraßen), Enteignungsverfahren, Genehmigung Kernkraftwerk
Grundsätze
Mitwirkungsrechte
Möglichkeit zur Äußerung zu entscheidungserheblichen Tatsachen im Prüf-, Vorverfahren -> Recht auf Anhörung
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Begründungspflicht
Verwaltungsakt kann schriftlich, mündlich, auf andere Weise erlassen werden -> schweigen nicht zulässig
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WICHTIG: Behörde, die Bescheid erlassen hat, muss erkennbar sein
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