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1. Einführung in das Sozialrecht (Begriffserklärung: Sozialstaatsprinzip…
1. Einführung in das Sozialrecht
Begriffserklärung: Sozialstaatsprinzip und Sozialrecht
Sozialstaatsprinzip:
staatl. Gemeinschaft, die in der Regel Lasten mitträgt
durch, von der Gesamtheit zu tragende Schicksal entstanden
treffen zufällig einen bestimmten Personenkreis
Bedeutung
menschenwürdige Lebensbedingungen für jeden -> mat. Existenzminimum
Sicherung der Lebensrisiken
sozialer Ausgleich
aus GG abgeleitet
Gesetze
Sozialversicherungsträger
Gesetze
Art 20 Abs1 GG: BRD ist demokratischer, sozialer Bundesstaat
Art 28 Abs1 GG: verfassungsmäßige Ordnung -> entsprechen die GG entsprechend
Sozialstaatsprinzip
allgemeine soziale Zielsetzungen
freiheitlicher Sozialstaat
Sozialrecht
Gewährung öffentl. Sozialleistungen -> Ziele umsetzen
Soziale Gerechtigkeit: Jeder hat Chance auf soziale Stellung
Soziale Sicherheit: einzelner: finanziell
menschenwürdiges Dasein
Persönlichkeitsentfaltung
Familie
Lebensunterhalt
Belastungen ausgleichen
materiell
Gewährleistungen Existensminimum
reduzieren der Wohlstandsunterschiede
Lebensstandard
formal
Regelungen: SBG 1 - 12
Rechtsquellen des Sozialrechts
Zielsetzung: (mat. Sozialrecht)
Soziale Vorsorge
KV/ Pfl.V.
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
=> Absicherung zukünftiger Ereignisse
Soziale Entschädigung
Kriegsopferversorgung
Impfgeschädigtenversorgung
Kriminalopferversorgung
Soldatenopferversorgung
=> Schadensausgleich aus öffentl. Mitteln (Allgemeinheit trägt Verantwortung)
Soziale Förderung
Kinder- u Jugendhilfe
Ausbildungsförderung
Wohngeld
Elterngeld
=> soziale Chancengleichheit verbessern
Sozialhilfe
Harz IV
=> Grundsicherung für Arbeitssuchende
Aufbau SGB
allgemeine Regelungen
1: allg. Teil
4: allg. Vorschriften SV
10: Verwaltungsverfahren/ Sozialdatenschutz
Regelungen Sozialversicherung
3: Arbeitsförderung
5: KV
6: RV
7: UV
11: Pfl.V.
Sozialhilfe
2: Grundsicherung Arbeitssuchende
12: Sozialhilfe
Soziale Förderung
3: Arbeitsvorderung
8: Kinder- u Jugendhilfe
9: Reha/ Teilhabe behinderter Menschen