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Leistungsstörungen (Unmöglichkeit (Leistung kann nicht mehr erbracht…
Leistungsstörungen
Unmöglichkeit
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Sekundäranspruch Gläubiger: Schadenersatz, Aufwendungsersatz, Rücktritt vom Vertrag
Gläubigerverzug
Verweigerung der Annahme trotz richtiger Zeit, Ort, Art und Weise
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Schuldnerverzug
Veraussetzung
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Fälligkeit des Anspruchs -> aus Parteivereinbarung, Leistung SOFORT fällig
Mahnung -> ernsthafte, unmissverständliche Leistungsaufforderung, erfolgt nach Fälligkeit
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Schadenersatz
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- Pflichtverletzung durch Nichtleistung der fälligen und durchsetzbaren möglichen Leistung zu vertreten
- erfolglose Leistungsaufforderung
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Definition
Schuldner oder Gläubiger kommen den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht im geforderten Umfang nach