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allgemeines Vertragsrecht (Stellvertretung (Vertretungsmacht (= Vollmacht)…
allgemeines Vertragsrecht
Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit
freie Wahl des Vertragspartners
Ausnahme: unmittelbarer Abschlusszwang (Kontrahierungszwang), z. B. Briefverkehr, Kreditgewerbe, Wasserversorgung
Inhaltsfreiheit
Vertragsinhalt nach eigenen Vorstellungen gestalten
Ausnahmen
Typenzwang (Sachen-, Erb-, Familienrecht)
Schutzrechte (AN, Mieter, Verbraucher)
allgemeine gesetzliche Grenzen
Zustandekommen Vertrag
Antrag/Angebot
empfangsbedürftige WE
vollständiger Vertragsinhalt
Vertragsparteien
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenleistung
Willen zur rechtlichen Bindung
Anbieter an Antrag gebunden -> Ausnahme: Gebundenheit ausschließen
Schicksal des Angebots abhängig vom Verhalten des Empfängers
Annahme
= wirksamer Vertrag
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (absenden bestellter Ware)
empfangsbedürftige WE
Ausnahme: schriftliche Bestellungen, Versorgungsverträge
Stellvertretung
befugte Person -> Folgen für Vertretenen sind gleich
Ausnahme: höchstpersönliches Rechtsgeschäft, z. B. Heirat, Testament
handeln im fremden Namen für fremde Rechnung
Vertretungsmacht
= Vollmacht
Erklärung gegenüber Vertreter oder Drittem
öffentliche Bekanntmachung
konkludenten Verhalten
Vertretung ohne Vertretungsmacht
keine Offenlegung der Vertretung -> Folgen treffen den Vertreter Nicht den Vertretenden
Vertrag schwebend unwirkam
Vertreter haftet auf Erfüllung Vertrag oder Schadenersatz