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IStR 01 Grundlagen und Steuerpflicht in Deutschland (Beschränkte …
IStR 01
Grundlagen und
Steuerpflicht in Deutschland
Grundlagen des Internationalen Steuerrechts
Unbeschränkte
Steuerpflicht
Wohnsitz
Gewöhnlicher Aufenthalt
Ort der Geschäftsleitung
Sitz
Beschränkte
Steuerpflicht
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht
Inländische Einkünfte gem.
§ 49 Abs. 1 EStG
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
(§ 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(§ 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Inländische Betriebsstätten / Ständiger Vertreter
Künstlerische oder sportliche Darbietung oder Verwertung
Veräußerung einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG
Vermietung u. Verpachtung oder
Veräußerung von unbewegl. Vermögen
Einnahmen aus Spielerleihe
Selbständige Arbeit
(§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit
(§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Einkünfte aus Kapitalvermögen
(§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
Dividenden
Zinsen
Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG
Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 8aEStG
Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG
Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG
Zusammenfassung inländischer
Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 EStG
Isolierende Betrachtungsweise
gem. § 49 Abs. 2 EStG
Besteuerungsverfahren -
Natürliche Personen
Veranlagung
Abgeltungsprinzip
Steuerabzug bei
beschränkt Steuerpflichtigen
Steuerabzug gem. § 50a Abs. 1 EStG
Tatbestände des § 50a Abs. 1 EStG
Höhe des Steuerabzugs
Betriebsausgaben und Werbungskosten in Fällen des Steuerabzugs
Durchführung des Steuerabzugs
Kapitalertragsteuerabzug (§ 43 EStG)
Lohnsteuerabzug
Besteuerungsverfahren bei beschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften
Bauabzugssteuer
Besonderheiten bei Doppelbesteuerungsabkommen
Erstattungsverfahren
Freistellungsverfahren
Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht
Besonderheiten für EU/EWR-Bürger
Wechsel der Steuerpflicht
Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht