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Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungserklärung (Angabe…
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Abwicklungsvertrag
zur Vermeidung von befürchteten sozialversicherungsrechtlichen Folgen
Absprachen über Wirksamkeit der Kündigung und die sich ergebenden Folgen
keine schädliche Wirkung
wenn AN wichtigen Grund für Verhalten hatte
Kündigung des AG objektiv rechtmäßig war
Kündigungsarten
ordentlich
außerordentlich
Änderungskündigung
Kündigungserklärung
Form
Schriftform
Inhalt
eindeutig und zweifelsfrei erkennbar -> ordentlich oder außerordentlich
Zeitpunkt
Missverständliche Formulierungen zu Lasten des Kündigenden
Angabe Kündigungsgrund
fehlende Gründe beeinträchtigen Wirksamkeit nicht
Ausnahme: außerordentliche Kündigung des Berufsbildungsverhältnisses
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder AV kann vorschreiben, dass Grund angegeben werden muss -> keine Wirksamkeitsvoraussetzung
bei außerordentlicher Kündigung Gründe auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen
Zugang
einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung
wirksam durch Zugang
Einhaltung von Fristen
AG beweispflichtig
Übergabe = sofort zugegangen
bei Abwesenheit = Bereich des Empfängers, so dass unter normalen Verhältnissen Kenntnis erlangen kann
durch Bevollmächtigten
Vollmachturkunde muss beiliegen
Fotokopie oder beglaubigte Abschrift nicht ausreichend
ordentliche Kündigung
Beendigung unter Einhaltung einer gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist
bei KSchG -> Kündigungsgrund muss vorliegen (Kündigung durch AG)
Kündigung durch AN
Einhaltung der Fristen
Kündigungsgrund ist nicht notwendig
Kündigungfristen
Probezeit
2 Wochen
nach Probezeit
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
je länger Arbeitsverhältnis, desto länger Kündigungsfrist
Kündigungsfrist AN darf nicht länger sein als die vom AG