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Allgemeines Gleichbehandlunsgesetz (Beschwerde-/Leistungsverweigerungsrech…
Allgemeines Gleichbehandlunsgesetz
Schutzbedürftigkeit
Diskriminierungsschutz
AN
Leiharbeiter
Azubis
arbeitnehmerähnliche Personen
Bewerber
ausgeschiedene AN
Diskriminierungsmerkmale
Rasse, ethnische Herkunft
Religion, Weltanschauung
Behinderung
Geschlecht
sexuelle Identität
Alter
Merkmale Belästigung
Definition
unerwünschte Verhaltensweise
in Zusammenhang mit Diskriminierungsmerkmal
Zweck -> Würde der belästigten Person zu verletzen, feindliches Umfeld schaffen
muss von objektivem Beobachter beurteilt werden
Beispiele
Abwertende, erniedrigende Äußerungen über Herkunft, Hautfarbe, usw.
Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen, Witze
abwertende Blicke, Gesten
Ausgrenzen, schikanieren von Kollegen
fremdenfeindliches, rassistisches Verhalten
körperliche Gewalt
unerwünschte sexuelle Handlungen, Aufforderungen
Beschwerde-/Leistungsverweigerungsrecht
aufgrund von Diskriminierungsmerkmals
AG muss Inhalt der Beschwerde prüfen und den Beschwerdeführenden über Ergebnis informieren
Anonymität nicht immer vollumfänglich möglich
Aufklärung um Diskriminierungsopfer zu schützen
Schutz- oder Sanktionsmaßnahmen
Leistungsverweigerungsrecht , wenn Maßnahmen nicht getroffen wurden oder ungeeignet sind
Informationspflicht des AN gegenüber AG
Entschädigung/Schadensersatz
Verstöße gegen Benachteiligungsverbot
Geltendmachung innerhalb 2 Monate schriftlich
Entschädigungsklagen innerhalb 3 Monate schriftlich
Regressmöglichkeit des AG gegenüber Täter