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Abmahnung (wiederholte Abmahnung (weitere Maßnahmen unter Berücksichtigung…
Abmahnung
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Beweissicherung
Darlegung/Beweis, dass Sachverhalt tatsächlich abgemahnt werden -> schriftlich abfasssen
AN sollte Empfang bestätigen, schriftliche Anerkennung der Richtigkeit des Sachverhalts -> schriftlich
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Wirkungen
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AG lässt verbindlich erkennen, dass das beanstandete Verhalten dieses Mal nicht Anlass einer Kündigung ist
Anspruch auf Entfernung
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Rechtswidrigkeit, z. B. Sachverhalt rechtfertigt keine Kündigung
Beteiligung BR
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im Einzelfall empfehlenswert, den BR zu informieren
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