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Vertragsarten (Teilzeit (verschiedene Formen (starr, flexibel), Teilzeit =…
Vertragsarten
Teilzeit
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Teilzeit = regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter AN im Betrieb
KEINE Ungleichbehandlung VZ/TZ -> außer sachliche Gründe, z. B. Pausen
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Probearbeitsverhältnis
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gesetzliche, tarifliche Vereinbarungen sonst freie Vereinbarung
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Berufsausbildung
in geordnetem Ausbildungsgang breit angelegte Grundausbildung und fachliche Fähigkeiten/Kenntnisse vermittlen
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Befristet
Allgemeines
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Beendigung automatisch, Kündigung nicht nötig
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Zweckbefristung
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8 mögliche Sachgründe, § 14 Abs. 1 TzBfG
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Telearbeit
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häusliche Erledigung gewisser Arbeiten, z. B. Datenerfassung
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faktisch
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Arbeitsvertrag unwirksam, z. B. Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss
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Leiharbeit
AN-Überlassung
Dreiecksverhältnis Verleiher, Entleiher, AN
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gewerblich
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AN-Überlassung = selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht
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