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Anbahnung Arbeitsverhältnis (Pflichten AN (Informationsquellen (Bewerbung,…
Anbahnung Arbeitsverhältnis
Vorbereitung
Personalplanung
BR rechtzeitig und umfassend über gegenwärtigen/zukünftigen Personalbedarf informieren
BR über Maßnahmen unterrichten
Innerbetriebliche Ausschreibung
auf Verlangen des BR, §93 BetrVG
Form und Inhalt AG überlassen
schließt externe Ausschreibung nicht aus
Auswahl der Bewerber obliegt AG
BR kann unter Umständen Zustimmung zur Einstellung verweigern
Zeitung-/Onlineinserat
Aufforderung Arbeitsangebot abzugeben
darf keine irreführenden Angaben enthalten
Arbeitsvermittlung
durch Arbeitsagentur
durch private
Anbahnungsverhältnis
Aufnahme von Vertragsverhandlungen
späteres Zustandekommen des AV nicht unbedingt notwendig
gesetzliches Schuldverhältnis
wechselseitige Aufklärungspflicht
Mitteilungspflicht
Obhutspflicht
Sorgfaltspflicht
Pflichten AN
Informationsquellen
Bewerbung
Zeugnisse
Vorstellungsgespräch
Personalfragebogen
Referenzen
ärztliche Untersuchungen
graphologische/psychologische Eignungstests
Fragerecht AG
zulässig
beruflicher Werdegang
Wettbewerbsverbote
Gesundheitszustand (bedingt)
Aids
einschlägige Vorstrafen
Scientology
unzulässig
Konfession, Partei, Gewerkschaftszugehörigkeit
bevorstehende Heirat
Höhe des letzten Gehalts
Vermögensverhältnisse
Schwerbehinderung
Behinderung
Lebensalter
Schwangerschaft
Rechtsfolgen
unrichtige Angaben des AN -> arglistige Täuschung nach § 123 BGB
bei unzulässigen Fragen darf die Unwahrheit gesagt werden -> Recht zur Notlüge
Offenbarungspflicht
Eigenschaften/Umstände mit ausschlaggebender Bedeutung
Behinderung/Schwerbehinderung nur bei Auswirkungen auf Arbeitsleistung
Referenzen
Auskunft bei früherem AG zulässig außer ausdrücklich untersagt
Grundsätze wie bei Zeugniserteilung
Wahrheitspflicht
wohlwollende Rücksichtnahme
Eignungstest
nur mit Einwilligung des Bewerbers
Feststellung arbeitsplatzrelevanter Eigenschaften und Fähigkeiten
NICHT wegen Gesamtpersönlichkeit
Pflichten AG
Aufklärungspflicht
künftige Arbeitsbedingungen
Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
soziale Leistungen
Obhutspflicht
vertrauliche Behandlung der Bewerbungsunterlagen
sorgfältige Aufbewahrung
Zurückgabe, wenn kein Arbeitsverhältnis zustande kommt
arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Ersatz der Vorstellungskosten
notwendigen Aufwendungskosten
Fahrtkosten
Übernachtung
Verpflegung
AG kann dies ausdrücklich ausschließen
Beteiligung BR
Verfahren
mehr als 20 wahlberechtigte AN
Unterrichten
Bewerbungsunterlagen vorlegen
Auskunft über Person des Bewerbers
Auswirkung der Einstellung
Arbeitsplatz und vorgesehene Eingruppierung
Zustimmung
Verweigerung innerhalb 1 Woche
Verweigerung nur begründet
schriftlich und substantiiert
Rechtstellung des Bewerbers
Bei fehlender Anhörung bzw. form-/fristgerechtem Widerspruch -> Arbeitsvertrag kann abgeschlossen, AN jedoch nicht beschäftigt werden
AN Anspruch auf vereinbartem Entgelt
Beschäftigung AN trotz fehlender Zustimmung -> Arbeitsgericht, unterlassen der Weiterbeschäftigung
Vorläufige Einstellung
Zustimmung BR
Nicht-Eintritt der Bedingungen -> Arbeitsverhältnis endet
AG schadensersatzpflichtig gegenüber AN