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Rechtsquellen 2 (Betriebsvereinbarung (unmittelbar und zwingend,…
Rechtsquellen 2
Betriebsvereinbarung
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Arbeitsentgelt, - Bedingungen KEIN Gegenstand der BV
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für AN belastende BV nur zulässig, wenn AG deren Inhalt auch einseitig anordnen kann
Betriebliche Übung
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Zustandekommen
nur denkbar, wenn keine andere Anspruchsgrundlage besteht
Gewährung über mehrere, mindestens 3 Jahre
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Ablösung
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Korrektur durch andere betriebliche Übung, Teil- oder Änderungskündigung, ggf durch umstrukturierende BV
Direktionsrecht
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Ausübung nur im Rahmen der bestehenden vertraglichen, tariflichen, gesetzlichen Regelungen
keine vertraglichen, tariflichen, gesetzlichen Regelungen
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Arbeitsvertrag
keine günstigeren, höherrangigen Vorschriften nach Grundsatz der Vertragsfreiheit frei aushandelbar
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