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Betreuung (An/Abrechnung (Die Jahre, für die Ihnen eine BG angerechnet…
Betreuung
An/Abrechnung
Die Jahre, für die Ihnen eine BG angerechnet wurden, wird im IK (Individuellen Konto) eingetragen
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Wie: 3 x Jährliche minimal Rente (1'185x12) zum Zeitpunk des Rentenanspruchs. Dann Summe der BG / Beitragsdauer (10 Jahren). Dann zum avg Erberbseinkommen dazugezählt
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IK
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dort werden Einkommen + Beitragszeiten, BG, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.
Die Ausgleichkasse registriert die Einkommen, von denen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
IF Angestellt, then Beiträge aus der Lohndeklaration
IF Selbständig oder Nichterwerbstätig, then trägt die Ausgleichkasse den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein.
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Alle Beiträge bezahlt, i.e. Löhne gemeldet?
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Ansrpuch
Bedingungen
Sich überwiegen: während mindestens 180 Tagen im Jahr in leicht erreichbaren Wohnsituation, d.h. nicht weiter als 30 km und nicht länger als 1 Std
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FRAGEN:
Entfernung in Km und in Zeit -
Verwandtschaft
AHV, IV, Unfall oder Militärversicherung
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Wann nicht
Wenn Erziiehungsgutschriften beansprucht worden sind. Für Pflegebedürftige Kinder kann man 1) Erziehungsgutschriften und ab dem 16. Altersjahr die Betreuungsgutschrift beansprucht wird.
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Aufteilung
Ja während der Ehejahren zur Hälfte aber nur vor wenn beide Ehegatten bei der IV/AHV versichert sind. Wenn einer ist Grenzgänger und nicht in der Schweiz, dann nur zur Person, die IV/AHV versichert ist.
Ja, wenn berechtigt und Bedingungen erfüllt sind
Bei Ehegatten nur ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und dem 31. Dezember vor Eintritt des Versicherungsfalles bei Ehegatten, welche zuerst rentenberechtigt ist
Exeptions
BU + EU wenn Pflegeperson die 16. Jahre nicht vollendet hat und die Pflegeperson sich nicht an der Erziehungsgutschrift der Pflegeperson partizipiert
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Betreuungsgutschriften
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WIESO
eine höhere Rente zu erreichen, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen
AB WANN
frühestens ab dem der Vollendung des 17. Altersjahres folgenden Kalenderjahr bis längstens zum 31. Dezember des Kalenderjahres, welches dem Eintritt des Rentenalters vorangeht (d.h. Männer 65. Altersjahr, Frauen 64. Altersjahr), angerechnet werden
Anmeldung
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Jährlich ansonsten kann man nicht prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
Alle, die eine BG beanspruchen
Bundesrat
Entscheidet if
- mehrere Personen die Voraussetzung der anrechnung einer BG erfüllen
- lediglich ein Ehegatte in der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert ist
- die Voraussetzungen für die Anrechnung einer BG nicht während des ganzen Kalenderjahres erfüllt werden