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3.3 Gesprächsführung und Aussage (Aussagebereitschaft von Kindern…
3.3 Gesprächsführung und Aussage
Ungeplante Gespräche
Kind Raum geben
Ansprechpartner sein und nicht sofort weiter schicken
Gespräch am Besten sofort
Aktives Zuhören
Anders als für Ermittlungsbehörden gibt es für pädagogische und Heilberufe keine Notwendigkeit, durch Nachfragen detaillierte Infos zu Häufigkeiten und Abläufen zu erheben
Freundlich-zugewandte aber neutrale Haltung
Keine falschen Versprechungen
Geplante Gespräche
Das Thema wird nicht vom Kind thematisiert
Suggestive Befragungen können zu Falschaussagen führen
Bei Befragung zur Abklärung eines Missbrauchsverdachts:
Unterscheidung von erklärungsbedürftigen Auffälligkeiten und entwicklungs- oder persönlichkeitsspezifischen Besonderheiten
Keine vorschnelle Festlegung
Ergebnisoffene Befragung
Äußerung der Kinder nicht falsch interpretieren
Dokumentation
Ungeplante Gespräche
Gedächtnisprotokoll unmittelbar danach
wortgetreu
Geplante Gespräche
Audioaufnahme oder Protokolle
Inhalt und Verlauf des Gesprächs so genau wie möglich zu dokumentieren
Aussagepsychologie
Gutachter werden hinzugezogen, wenn das Gericht nicht in der Lage ist, die Aussagetüchtigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage zu beurteilen
Aussagebereitschaft von Kindern
Geschlecht
Alter bei der Tat
Elterliche Unterstützung
Drohung des Täters
Ängste
Mangel an Gelegenheit
Handlungen des Täters wurden nicht als Missbrauch verstanden
Beziehung zum Täter