Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
Inventur und Inventar (gesetzliche Grundlagen (HGB § 240, bei…
Inventur und Inventar
gesetzliche Grundlagen
HGB § 240
bei Unternehmensgründung
zum Ende jeden Geschäftsjahres
zur Gliederung keine Vorschriften
Begriffe
Inventur
mengen-/wertmäßige Erfassung des gesamten Vermögens
Erfassung aller Schuden
Bestandaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt
Inventar
Aufstellung aller in € bewerteten Vermögensgegenstände/Schulden eines Unternehmens
Keine Vermögensgegenstände, die sich nicht in € bewerten lassen
Reinvermögen = Eigenkapital
steht nicht als liquide Mittel zur Verfügung
um Schulden bzw. Verbindlichkeiten bereinigte Vermögen
steht nicht zur Verfügung, sondern ergibt sich aus Rechnung
kann auch negativ sein (Überschuldung)
Posten
Vermögen
Anlagevermögen
dauerhaft
ermöglicht Betriebsbereitschaft
Umlaufvermögen
vorübergehend
Schulden
kurzfristig
langfristig
Eigenkapital
Vermögen
Schulden