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Gemeinnützigkeit und Besteuerung (Steuerbegünstigte Körperschaften (Zweck,…
Gemeinnützigkeit und Besteuerung
Spende <-> Sponsoring
Spende = kein Entgelt für eine Gegenleistung
Sponsoring = unternehmensbezogene Ziele, Gegenleistung
Steuerbegünstigte Körperschaften
jede Körperschaft
Zweck
gemeinnützig
offener Personenkreis
materielles, geistiges, sittliches Gebiet
selbstlos
mildtätig
finanziell
körperlich, seelisch, geistig
Hilfsbedürftigkeit
kirchlich
öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft fördern
selbstlos
keine eigenwirtschaftliche Zwecke
unmittelbar
selber
weisungsgebundenes Personal
Bereiche einer steuerbegünstigten Körperschaft
Ideeller Bereich
Leistung ohne Gegenleistung für Satzungszweck
Vermögensverwaltung
Erträge aus Vermögen
Steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Einnahmen mit Gegenleistung für Satzungszweck, z. B. Eintritt
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Gegenleistung nicht für Satzungszweck, z. B. Kuchenverkauf
Besteuerung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
Besteuerungsgrenze 35.000€ Einnahmen
Freibetrag 5000€ Gewinn
Verrechnung mehrerer steuerpflichtiger Geschäftsbetriebe
Steuervorteile für Bereiche 1-3
Gewerbesteuerbefreiung
Körperschaftssteuerbefreiung
keine grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung (Bereich 3 = 7%)