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1.3 Kinderschutz und Vernetzung (Kinder- und Jugendhilfe (Die "…
1.3 Kinderschutz und Vernetzung
Interventionsmöglichkeiten bei sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche in Deutschland
Verschiedene Institutionen sind bei Betroffenen gefordert
Institutionen haben verschiedene Aufgaben und handlungsleitende Normen (Institutionen der Strafverfolgung - Institutionen im Helfersystem)
Institutionen im Helfersystem: Fokus auf Betroffene - Fokus auf Familiensystem
Kinder- und Jugendhilfe
Ziel: Das Recht eines jeden Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Durch politischen Einfluss auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Durch allgemeine Förderung und Unterstützung
Durch helfend-intervenierende Angebote
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendamt
Jugendamt ist in der Pflicht, Schutzmaßnahmen einzuleiten
Maßnahmen nach dem Grundsatz der Subsidiarität
Die "insoweit erfahrene Fachkraft"
Bei vermuteter Kindeswohlgefährdung zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos wird sie hinuzugezogen
Sie erhöht die Handlungssicherheit der fallzuständigen Fachkräfte
Beratung
Spezialisierte Beratungsstellen
Sind nicht verpflichtet, der Strafverfolgung oder den Einrichtungen Meldung zu erstatten
Schulen und schulnahe Dienste
Erste Anlaufstellen: Schulsozialarbeit, Schulpsychologen, Vertrauens- und Beratungslehrpersonen
Medizinische Einrichtungen
Strafverfolgung
Polizei
Strafverfolgung
Gefahrenabwehr und Opferhilfe
Staatsanwaltschaft
Leitung der Strafuntersuchung
Entscheidung ob Anklage erhoben wird
Schwierigkeiten in der Vernetzung und Kooperation
Problemfelder
Spannungsgeladene und von Zeitdruck geprägte Situationen
Schwer überschaubare Vielzahl an Institutionen
Gegenseitige abweichende Erwartungen an Rolle/Aufgaben