Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
34 f Allgemeiner Teil (Geschlossene Investmentvermögen (Vertragspartner…
34 f Allgemeiner Teil
-
Fondsarten
-
-
-
-
Offene Immobilienfonds
Mindestens jährliche Bewertung durch Ausschuss von 3 BEwertern. Bestellt für 3 Jahre, Bafin anzzeigen.
Liquireserve 5-49%
Wenn drunter, muss FOnds geschlossen werden
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Allgemeiner Teil
Verträge
AGB
-
Nichtig, wenn sehr ungewöhnlich und nicht zu erwarten
-
-
-
Widerruf
-
-
Verbraucher
-
Rechtsgeschäft, welches überwiegend weder gewerblich noch selbstständiger Tätigkeit zugerechnet wird
-
Arten
-
-
-
-
BEratungsvertrag
Kunde wünscht explizit Beratung, Vermitter ist bereit
Schließen eigenen BEratungsvertrag mit Kunden, der Pflichten regelt gegen Entgelt
Eher selten, in der Praxis Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter
Wird selten ausdrücklich vereinbart, eher stillschweigend
Wird angenommen, wenn erkenntlich, dass BEratung bedeutend für ANlageentscheidung ist
-
Maßgeblich ob Kunde eingeschränkte oder umfassende Beratung verlang, ob fachkundig oder von fachkundigem driten betreut
-
-
Kunde darf annehmen, dass Vermittler Anlage geprüft und für gut befunden hat. Fehlen ihm Infos, muss er offenlegen'
-
Keine Pflicht, Empfehlung auszusprechen
Empfehlungen müssen nur wirtschaftlich VERTRETBAR sein, Risiko trägt Kunde
-
-
-
-
BAnkenaufsicht
Kreditwesengesetz
-
EInlagengeschäft
Wenn gewerbsmäßig, dann BaFIn Erlaubnis
-
-
-
-
Wertpapierhandelsgesetz
-
-
-
-
Wohlverhaltenspflichten
-
Verpflichtet, mit Sachkenntnis, Sorfgafl und GEwissenhaftigkeit im Interesse des Kunden
-
-
Allgemeines Verbot, Zuwendung Dritter annehmen / gewähren
-
Pflicht, Auftrag bestmöglich auszuführen (Best execution)
-
-
-
-
-
Gewerbeerlaubnis
Gewerbeorndung
Enthält nicht alle Pflichten für FAVs, daher Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsordnung:
-
-
Vermitlung ohne Gewerbeerlaubnis: OWi, 50k Strafe
Gewerbetreibende
Vorschriften gelten für Unternehmer, nicht für Angestellte
-
Direkt bei der Berating mirtwirkende PErsonen müssne Sachkunde nachweisen können und "zuverlässig" sein
-
-
-
-
Datenschutz (DSGVO)
Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, es ei denn, erlaubt
Erlaubt wenn:
-
-
-
-
-
Wahrung berechtigter Interesse des verantwortlichen, sofern nicht Interesse und Rechte des Objekts überwiegen
-
-
-
Wettbewerbsrecht
-
-
Irreführende Werbung
Verboten, wenn MArktteilnehmer spürbar beeinträchtigt werden
-
-
-
-
-
Steuern
-
Reform
Ziel
-
-
Schließung STeuerschlupflöcher (cum/cum, synth. ETFs)
-
-
Erbschaft
-
-
KI meldet an FA, es sei denn, weniger als 5k
Steuerklassen
1) Ehepartner, Kinder, Enkel
2) Eltern, Nichten Geschwister, Schwiegereltern, geschiedene
-
-
-
-
-
GEschlossene Fonds
i.d.R. PErsonengesellschaft, selbst nicht EInkommen- oder Körperschaftssteuerpflichtig
-
Auf Ebene Gesellschaft alle Informationen gesammelt und an FA geleitet. Antrag des ANlegers bei FA nicht nötig. Sonderbetriebsausgaben nur hier anrechenbar, nicht in ESE
-
Verlustverrechnung
Voraussetzung
-
Auch auf Anlegerebene. Evtl Gewinn auf FOnds, aber nicht ANlegerebene
-
-
-
-
-
-
-
Märkte für Finanzanlagen
-
Geldmarkt
-
-
-
Akteure
-
-
-
-
-
Alle hohe Bonität, daher RIsiko überschaubar
-
-
Regularien
-
AIFM-Richtline
Regelt Zulassung, Tätigkeit, Transparenz von AIFMs
-
-
-
Im deutschen Recht (KAGB
-
Reulierte offene FOnds, die nicht als OGAW gelten (z.B. offene Spezialfonds und Immobilienfonds)
Anlegertypen
Privat
-
Sind besonders geschützt, zB durch MiFID
Semi-Professionelle
-
-
Schriftlich separat angibt, sich über Risiken bewusst zu sein
AIFM doer VErtieb glaubt nicht, dass er über Kenntnis und Erfahrung gemäß Anh. 2 Abschn. 1 RL 2004/39/EG verfügt
AIFM oder Vertrieb ihn für geeignet hält, Anlageentscheidung zu treffen, Risiken bewusst, und Anlage angemessen
AIFM oder Vertrieb schriftlich bestätigt, dass Anlegerbewertung vorgenommen wurde und positive Einschätzung getroffen wurde
-
-
Jeder, der 10 Mio. € + investiert
Professionelle
Verweis auf blöde Quelle, UND:
-
-
-
-
Vermögensanlagen
-
Formen
Gbr
Darf kein Handelsgewerbe ausführen, Max 250k Umsatz, sonst oHG
-
Geschäftsführung: Buchführung, Überwachung etc (innen)
-
-
-
Vermögen: Gesamthandsvermögen, gemeinschaftliche Verfügung
-
-
Sofern nicht ander geklärt, einstimmige Entscheidungen
Bei Ausscheiden eines SH, Auflösung, es sei denn anderes im GV. Aussteigende werden entschädigt, haften 5 weitere Jahre
-
OHG
-
-
-
-
Gesellschafter haften gesamtchuldnerisch , rückbezogen, nach Asutritt weitere 5 Jahreunbegrenzt. Zur Vollstreckung gegen Gesellschafter gesonderter Titel nötig
-
Jeder Gesellschafter zugleich GF, wenn nicht anders geregelt
Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Verluste verrechenbar mit anderen Gewinnen
-
Gewinnverteilung: 4%, danach nach Köpfen (?)
-
Ltd
-
-
-
-
-
Company Secretary:
-
-
Anmeldung GEsellschaftsregister, Protokollführung, Ablauf Versammlungen
Wenn mehrere Directors, kann das einer davon übernehemen
-
-
-
Kapital muss nicht eingezahlt sein, Willenserklärung reicht
Körperschaftsteuer UK; bis 300k Gewinn 21%, bis 1,5m 21-28%, ab 1,5 m 28%
Wenn in D tätig: Anmeldung Gewerbeamt, FA und Hr
-
-
Stille Beteiligung
Außer bei AGs, reines Innenverhältnis
Kann als Geld, Sach oder Dienstleistung erfolgen
Hat kein Mitspracherecht, darf aber Unterlagen prüfen (JA, Bücher/Papiere, allgemein)
-
Beteiligung Verlust, sofern nicht über GV ausgeschlossen
-
-
-
-
Genossenschaftsanteile
-
-
Organe
Vorstand (min 2 Personen, wenn G mehr als 20 Mitglieder)
Aufsichtsrat: 0, wenn 20+ Mitgleder: 3 +
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
VIB
-
-
Seite 1: Warnhinweis: erhebliche Risiken, vollständiger Verlust möglich"
"Fonds" darf nicht genannt werden, allgemein keine Werbung
-
Inhalt
-
-
-
-
-
-
-
-
außerdem:
-
Hinweis, dass nicht BAFin Prüfung unterliegt
-
-
Hinweis, dass Anlageentscheidung auf gesamten Prospekt basieren sollte
Hinweis: Ansrpüche wegen VIB nur wenn irreführend, unrichtig oder nicht im EInklang mit Prospekt
-
-
-