Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
Rechtsformen eines Unternehmens (Rechtsformwahl (Auswahlkriterien…
Rechtsformen eines Unternehmens
Rechtsformen
Privater Betriebe
Einzelunternehmen
Vorteile
Unabhängigkeit des Inhabers
Geringe Formvorschriften
Geeignet für Kleinbetriebe
Nachteile
Finanzierungsrestriktionen
Unbeschränkte Haftung
Häufige Probleme bei Nachfolgeregelung
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (oHg)
Eine die ein Handelsgewerbe betreibt und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
Gewinn und Verlust:
1.Erste Verteilungsrunde:
Verteilung nach Kapitalanteilen der Gesellschafter bis max. 4% des Kapitalanteils
Zweite Verteilungsrunde:
Übersteigender Beitrag nach Köpfen
Verlustverteilung nach Köpfen
Kommanditgesellschaft (KG)
Komplementär
Haftung: Unbeschränkt mit ges. Vermögen
Kontrollrechte: Ja
Leistungsrecht: Ja
Gewinn & Verlustverteilung: Üblicher Weise nach Gesellschaftsvertrag, ansonsten ss168 hGB
Entnahmeregelungen: Beschränkung durch Vertrag möglich, nicht zwingend
Kommandit
Haftung: Beschränkt auf die Kapitaleinlage ss 171 hGB
Kontrollrechte: Nein
Leistungsrecht: Nein
Gewinn & Verlustverteilung: Üblicher Weise nach Gesellschaftsvertrag, ansonsten ss168 hGB
Entnahmeregelungen: Beschränkung auf zugewiesenen Gewinn ss 169 hGB
Stille Gesellschaft
beteiligt sich ein Kapitalgeber (stiller Gesellschafter) am Handelsgewerbe eines Geschäftsinhabers in der Weise, dass seine Kapitaleinnahmen in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht
Typisch
Stiller Gesellschafter beteiligt am:
Cfd. Gewinn und Cfd. Verluste
Atypisch
Stiller Gesellschafter beteiligt am:
Cfd. Gewinn, Cfd. Verluste und Wertänderungen am ruhendem Vermögen
Kapitalgesellschaften
Arten:
Europäische Gesellschaft (SE)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Eine, an der sich der sich ein Kapitalgeber durch den Erwerb von Aktienbeteiligen, die ihre Mitgliedschaftsrechte in der Form eines handelbaren Wertpapiers beinhalten.
Grundkapital
: den von den Aktionaren bei der Grundung mindestens aufzubringenden Eigenkapitalbetrag.
Rechte einer Aktie
Stimmrechte in der Hauptversammlung (Ausnahme: stimmlose Aktien)
Recht auf Gewinnanteil (Divende)
Aktienbezugsrecht bei Kapitalerhöhung
Anteil an Liquidationserlös
Organe der Aktiengesellschaft
Vorstand
Leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung
Ist nicht an Weisungen des Aufsichtsrats oder Hauptversammlungen gebunden
Erstellt den Jahresabschluss
Besteht meist aus mehreren Personen (gemeinsame Leitung)
Bestellung durch den AR für max. 5 Jahre; Wiederwahl möglich
Weitgehende Berichtspflichten gegenüber AR
Aufsichtsrat
Überwachung des Vorstands
Bestellung von Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Besteht aus 3-21 Mitgliedern
Bestellung der AR- Mitglieder durch den HV für maximale 4 Jahre
Belegschaft bestimmt Arbeitnehmervertreter ein AR
Hauptversammlung
Versammlung der Aktionäre
Eine Stimme pro Aktie (Ausnahme: stimmerechtlose Vorzugsaktien)
Wichtige Rechte der HV
Bestellung AR-Mitgelieder
Verwendung des Bilanzgewinns
Satzänderung, Kapitalerhöhung und Kapitalabsetzung
Auflösung der Gesellschaft
Finanzierungsmöglichkeiten
Eigenfinanzierung
Ausgabe von Aktien begünstigt Haftungsbeschränkung für Aktionäre
Durch Börsehandel
Keine Kapitaltranchen
Gewinnthesaurierung
Fremdfinanzierung
Ausgabe von Shuldverschreibung begünstigt durch:
Börsehandel
Kleine Kapitaltranchen
Zertifizierung durch Ratingsagenturen
Bankdarlehen
Sind Körperschaftliche Gebilde mit einiger Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Haftung: Unternehmenverbindlichkeiten haftet die Gesellschaft (nicht die Gesellschafter) mit ihrem gesamten Vermögen
Genossenschaften (eG)
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Öffentlicher Betriebe
Rechtsformwahl
Konstitutive Entscheidung
Führungsentscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und die einmalig oder selten zu treffen sind
Ziel
Langfristige Gewinnmaximierung nach Steuern
Auswahlkriterien
Leitungs- und Kontrollbefugnis
Haftungsumfang des Eigenkapitals
Gewinn und Verlustbeteiligung
Finanzierungsmöglichkeiten (Fremdkapital)
Publizität, Prüfung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Steuerbelastung
Haftungsumfang
Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber
Der Grundsatz unbeschränkter Haftung besagt, dass jede Person für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Gesamten Vermögen haftet.
Haftung für Verbindlichkeiten
Unbeschränkt
Als Schuldner haften natürliche und juristische Personen mit ihrem Gesamtvermögen
Beschränkt
Als Gesellschafter einer juristischen Person haften Eigenkapitalgeber nur bis zur Höhe ihrer fortgeschriebenen Eigenkapitaleinlage