Die Abwicklung der MaKo muss grundsätzlich nach Maßgabe der entsprechenden Festlegungen GPKE, MaBiS, GeLi-Gas, GABi-Gas, WiM, MPES etc erfolgen. Jegliche, aus Novellierungen der Festlegung resultierende Änderungen am Prozessablauf und den Formaten sind über den Wartungsvertrag abgedeckt