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Grundbegriffe des Mediengesetzes (Begriff periodisch (Periodische…
Grundbegriffe des Mediengesetzes
Medium
Definition
Alltagssprache oft mit Kommunikationsmittel gleichgesetzt
jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung
erfasst alle Formen der
Massenkommunikation
Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc.)
elektronische Medien (Rundfunk, Websites etc.)
Medien des audiovisuellen Bereichs (Film, DVD, CD etc.)
MedienG nur eingeschränkt gültig (einzelne Bestimmungen des MedienG --> strafrechtliche Bestimmungen; Anbietungs- und Ablierferungspflicht)
Medien ausländischer Medienunternehmen
von fremden Staaten herausgegebene oder verlegte Medienwerke (immune Medienwerke)
amtliche Medienwerke (zB Amtsblatt zur Wiener Zeitung)
Schülerzeitungen
publizistische Hilfsmittel (zB Verkehrspläne, Vereinszeitungen)
Mediendienst
Definition
In erster Linie die Nachrichtenagenturen wie zB die APA, Reuters
es sind also Unternehmen, welche Medienunternehmen wiederkehrend mit Beiträgen in Wort, Schrift, Ton oder Bild versorgen.
Medienunternehmen
Definition
Ein Unternehmen, in dem die inhaltliche Gestaltung des Mediums besorgt wird, sowie seine Herstellung und Verbreitung oder seine Ausstrahlung oder Abrufbarkeit entweder besorgt oder veranlasst werden.
Fehlt ein Merkmal, so handelt es sich um kein Medienunternehmen nach Z 6
Ein Unternehmen, das zB nur die Aufgabe hat, die Verbreitung eines Mediums zu besorgen oder zu veranlassen, ist kein Medienunternehmen
Ein Mindestmaß an unternehmerischer Struktur wird als maßgeblich angesehen → einzelne selbstständige Person (zB Buchautor im Selbstverlag) nicht
Begriff periodisch
Begriffsmerkmale des
Mediums ergänzt um:
vergleichbare Gestaltung und
zumindest 4x im Jahr wiederkehrende Verbreitung
Periodische Medienwerke
die
periodische Erscheinungsweise
, dh das Erscheinen von mindestens vier fortlaufenden Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen, sowie
den
inhaltlichen Zusammenhang
der einzelnen Nummern (zB Hefte), dh sie müssen thematisch dem publizistischen Wollen des Herausgebers zuordenbar sein, und
die
Selbständigkeit der einzelnen Nummern
, die das Abgrenzungskriterium gegenüber den literarischen Sammelwerken (zB Lexikon in mehreren Sammelbänden) liefert.
Periodische elektronische
Medien
auf elektronischem Wege entweder ausgestrahlt werden (Rundfunkprogramme) oder
abrufbar sind (Websites) oder
wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden (wiederkehrende elektronische Medien wie zB Newsletter).
Reihe von Bestimmungen anknüpfend
zB das Gegendarstellungsrecht und die Offenlegung, die Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Einschaltungen), die Pflicht zur Urteilsveröffentlichung oder die erweiterte Impressumspflicht.
Medieninhaber
Definition
juristische/natürliche Person oder Personengesellschaft, die ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt
darüber hinaus die juristische/natürliche Person oder Personengesellschaft, die die inhaltliche Gestaltung eines elektronischen Mediums besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst
Wesentlich für den Begriff des Medieninhabers ist, dass bei diesem die Ursache und die Initiative der inhaltlichen Gestaltung und der nachfolgenden Verbreitung, die letztlich zum Erscheinen des Mediums führt, liegen müssen
Händler und Importeure, die die Medienprodukte nur weiterverteilen, sind keine Medieninhaber im Sinne des MedienG
Herausgeber
bestimmt die grundlegende Richtung eines periodischen Mediums
Der Herausgeber kann, muss jedoch nicht, dienstrechtlicher Vorgesetzter der Medienmitarbeiter und des Chefredakteurs sein.
Medienmitarbeiter
wer in einem Medienunternehmen oder Mediendienst an der inhaltlichen Gestaltung eines Mediums oder
der Mitteilungen des Mediendienstes journalistisch mitwirkt,
sofern er als Angestellter des Medienunternehmens oder Mediendienstes oder als freier Mitarbeiter diese journalistische Tätigkeit ständig und nicht bloß als wirtschaftlich unbedeutende Nebenbeschäftigung ausübt
Medieninhaltsdelikt
jede durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht
es handelt sich um strafrechtliche Tatbestände, die auf eine besondere Art, und zwar durch den Inhalt eines Mediums begangen werden