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Scheidungsbaum - Coggle Diagram
Scheidungsbaum
Die Scheidungsvorraussetzungen ZGB 111-115
Gemeinsames Begehren ZGB 111-112
Umfassende Einigung ZGB 111
Privatautonomie und Dispositionsmaxime ZPO 279
Untersuchungs-/ Offizialmaxime in Kinderbelangen ZPO 296 ff.
hälftiger Ausgleich von Guthaben beruflicher Vorsorge ZGB 123
Ablauf
Anhörung getrennt
Anhörung zusammen
Scheidungsurteil mit Scheidungsvereinbarung im Dispositiv ZGB 111 Abs. 2; ZPO 279 Abs. 2 + Entscheid über Kinderbelange
Vorladung
Überprüfung ZPO 279
Bei Nichtvorliegen: Fristansetzung für Scheidungsklage/Nachbesserung ZPO 132 und 288 Abs. 3
offensichtliche Unangemessenheit
Klarheit und Vollständigkeit
freier Wille
Nach reiflicher Überlegung
Gemeinsame Anträge Kinder ZPO 274, 285 lit. d
Obhut, Sorge, pers. Verkehr
Unterhalt
vgl. ZPO 23 Abs.1 und 285 ff.
Teileinigung ZGB 112
Einigung über Scheidung selbst
offene Punkte in "Annexverfahren" ZPO 288 Abs.2
Gesamtentscheid ZPO 283 Abs. 1
Genehmigung unstreitiger Scheidungsfolgen
Entscheid über streitige Scheidungsnebenfolgen und Kinderbelange
Aussprechen der Scheidung
Scheidungsklage ZGB 114-115
Einleitung auf Klageeinreichung eines Ehgatten ZPO 274
Einreichen der Klage ZPO 290
Einigungsverhandlung ZPO 291
Einigung über die Scheidungsfolgen
vgl. ZGB 111
schriftliche Klagebegründung bei nicht Einigung/ ohne Scheidungsgrund
vgl. ggf. ZPO 285 ff. und 292 Abs. 1 lit. b
Scheidungsgrund
Untersuchungsmaxime
Wegen Unzumutbarkeit ZGB 115
Fallgruppe:
Schwere psychische oder physische Misshandlung
schwere strafrechtliche Vorwürfe
Doppelleben
Ausnahme ZGB 4
Nach 2-jährigem Getrenntleben ZGB 114
faktisches Getrenntleben (Beweisproblematik)
Eheungültigkeit ZGB104-109
Gestaltungsklage
befristete Ungültigkeit ZGB 107 f.
relativ 6 Monate ab Kenntnis
Aktivlegitimation: Ehegatten
5 Jahre seit Eheschliessung
unbefristeter Ungültigkeit ZGB 105 f.
Aktivlegitimation: Kantonale Behörden/ jedermann mit schützenswertem Interesse
jederzeit
Wirkung ZGB 109
Wie bei Scheidung