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Lösungsschema - Coggle Diagram
Lösungsschema
Repetition AT
Beteiligungsformen (obj. TB)
Täterschaft (Verantwortlich für eigene Tat)
Mittäterschaft (mit anderen)
umittelbare Täterschaft (selbst)
mittelbare Täterschaft (durch einen anderen)
Teilnahme (Verantwortlich für die Beteiligung an fremder Tat)
Anstiftung (StGB 24)
Gehilfenschaft (StGB 25)
Tatvollführung
unvollendeter Versuch
Täter hat Vorsatz manifestiert, aber noch nicht alles getan, was er nach seiner Vorstellung tun wollte, um die Tat zu vollenden
vollendeter Versuch
Täter hat alles getan, was er nach seiner Vorstellung tun musste, um Tat zu vollenden; der Erfolge darf aber noch nicht eingetroffen sein
Vorbereitungshandlungen
Art. 260[bis] StGB: planmässig konkrete technische, organisatorische Vorkehrungen trifft deren Art & Umfang zeigen, dass er sich anschickt ein schwere Gewaltverbrechen (Art. 111, 112, 122, 140, 183, 185, 221 StGB) zu begehen
Tat-Vollendung
Wenn gesetzlicher Tatbestand verwirklicht ist (Erfolgsdelikt: Erfolg eingetreten)
Deliktsentschluss
Tat-Beendigung
Erreichung des Ziels der Tat, z.B. der Täter seine (Bereicherungs-) absicht realisiert hat.
Vorbereitungshandlung vs Versuch
Vorbereitungshandlung i.d.R. straflos
Versuch i.d.R strafbar (Art. 22 Abs. 1 StGB)
Abgrenzung Schwellentheorie
Zum Beginn der Tatausübung (= Versuch) gehört schon jede Tätigkeit, die nach dem Plan, den sich der Täter gemacht hat, auf dem Weg zum Erfolg den letzten entscheidenden Schritt darstellt, von dem es in der Regel kein Zurück mehr gibt, es sei den wegen äusserer Umstände, die eine Weiterverfolgung der Absicht erschweren oder verunmöglichen (vgl. BGE 119 IV 227).
Vorsatz & Fahrlässigkeit
Vorsatz
Direkter Vorsatz 1. Grades
Wissen: Eintritt mind. für möglich halten
Wollen: Erfolg angestrebt
Direkter Vorsatz 2. Grades
Wissen: Eintritt für sicher halten
Wollen: Erfolg in Kauf genommen
Eventualvorsatz
Wissen: Eintritt für möglich halten
Wollen: Erfolg in Kauf genommen
Fahrlässigkeit
Bewusste Fahrlässigkeit
Wissen: Eintritt für möglich halten
Wollen: auf Ausbleiben des Erfolgs vertraut
Unbewusste Fahrlässigkeit
Wissen: Eintritt nicht vorausgesehen/nicht bedacht
Wollen: keine Willenskomponente
Rechtfertigungsgründe
strafgesetzliche
Notwehr (StGB 15)
Notstand (StGB 17)
Andere (z.B. StGB 119)
ausserstrafgesetzliche
Berufspflichten
Amtspflichten
Andere
übergesetzliche
(mutmassliche) Einwilligung
Pflichtenkollision
Wahrung berechtigter Interessen
...
Obj. Seite
Vorliegen und Einschlägigkeit des Rechtfertigungsgrundes
Subj. Seite
Handlung geschieht in Kenntnis und infolge des Rechtferigungsgrundes
Schuld
Schuldfähigkeit
Allgemein (z.B. Alter)
situativ (z.B. Drogen)
Unrechtsbewusstsein
Rechtsirrtümer
Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens
Entschuldigungsgründe
Konkurrenzen (vgl. Auszug Konkurrenzen)
Unechte Konkurrenz
Spezialität
Konsumtion
gleiche Sachen bedroht
Subsidiarität
Alternativität
Mitbestraft Vor- und Nachtat
-> Täter ist nur wegen Deliktes zu bestrafen, welches übrigen verwirklichten Tatbeständen vorgeht!
Echte Konkurrenz
Idealkonkurren
eine Handlung verschiedene Tatbestände
verschiedene Sachen bedroht
Realkonkurrenz
seperate Hanldungen
-> Art. 49 StGB -> Mehrfache Bestrafung -> Strafbemessung nach Asperationsprinzip
echte vs unechte Unterlassungsdelikte
Bundesgericht neu: aktives Abweheren auch als Notwehr
Objektiver Tatbestand
Tauglicher Täter? (Sonderdelikt?)
Tatobjekt?
Tathandlung (Bei Unterlassungsdelikt. Garantenstellung/Unterlassung/Tatmacht)
Erfolgseintritt? (falls Erfolgsdelikt)
Kausalität? (natürliche & adäquate Kausalität, obj. Zurechnung, falls Erfolgsdelikt)
natürliche
«Conditio sine qua non» Als natürliche Ursache gilt jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der Erfolg entfiele
adäquate
«Verhalten muss geeignet sein, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen (BGE 135 IV 56, E. 2.1)
-> Falls nicht erfüllt, allenfalls Versuch prüfen
-> Falls nicht voll durch Person erfüllt, Allenfalls Täterschaft- und Teilnahmeformen prüfen
Methodik
Erfassen des Sachverhalts und der Aufgabenstellung
Festlegung der Reihenfolge der möglichen Täter/Teilnehmer: zuerst Haupttäter
Festlegung der Reihenfolge möglicher Delikte (zuerst Verletzungs-, nicht Gefährdungsdelikte), Grunddelikte vor qualifizierten/privilegierten Delikten
Erfassen der einschlägigen Straftatbestände (BT)
Wenn nötig, Einteilung des Sachverhalts in Geschehensabschnitte (Tatkomplexe); jeden Tatabschnitt für alle Beteiligten prüfen, bevor man zum nächsten geht
Ausformulierung der Lösung (Subsumtion!)
Allgemeine Hinweise
Falllösungen sind ein Fliesstext! (Ganze Sätze)
Untertitel: Nicht zuviele
(z.B. Obj. TB/ Subj. TB reicht) die TB-Merkmale müssen aus dem Text hervorgehen
Achtung: Keine Subsumtionssprünge
Warum ist es in casu erfüllt?
Auswahl der zu prüfenden Delikte: Vorfrageweise klären, was überhaupt geprüft wird in der Fallösung und warum.
Sie dürfen aufhören mit der Prüfung eines Delikts, wenn es z.B. am obj. TB scheitert!
Besonderes
Evtl. obj. Tatbestandsmerkmale prüfen
Evtl. Qualifikationen/Priviligierungen prüfen
Evtl. Strafwürdigkeit/Strafbedürftigkeit prüfen
Evtl. Konkurrenz prüfen
Subsumtion
Obersatz: Aufwerfen der rechtlichen Frage
Definition: Darstellung der abstrakten rechtlichen Voraussetzung
Subsumtion: Darstellung, der tatsächlichen vorliegenden Fakten (Lebenssachverhalt) und Prüfung, ob diese die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen
Ergebnis: Deckung rechtlicher Voraussetzungen und vorliegender Fakten -> Bejahung/Verneinung der aufgeworfenen rechtlichen Frage
Subjektiver Tatbestand
Evtl. Sachverhaltsirrtümer (bei Vorsatz, STGB 13)
Evtl. weitere besondere subjektive Unrechtsmerkmale (z.B. Bereicherungsabsicht etc.)
Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit (STGB 12)
Schuld
Entschuldbare Notwehr/Notstand? (STGB 16/18)
(un)vermeidbarer Rechtsirrtum? (STGB 21)
Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit? (STGB 19)
Rechtfertigung
Rechtmässiges Handeln, rechtferigende Notwehr/Notstand (STGB 14/15/17)
weitere Rechtfertigungsgründe