Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
mietendeckel.berlin.de/ - Coggle Diagram
mietendeckel.berlin.de/
Vermieter
Wohnung bereits am 18.06.2019 vermietet
Miete nach 23.11.2020 bei Überschreitung senken
Anzeige wegen Modernisierung bei IBB
Erhöhung um Inflation möglich
Härtefallantrag an IBB
Info zur Berechnung der Mietobergrenze an Mieter schicken
Wohnung nach 18.06.2019 vermietet
Verbot: Forderung mehr als vereinbarte Miete
Wiedervermietung nach 22.02.2020, Miete orientiert sich an Obergrenzen
Miete nach 23.11.2020 bei Überschreitung senken
Erhöhung um Inflation möglich
Anzeige wegen Modernisierung bei IBB
Härtefallantrag an IBB
Mieter
Wohnung nach 18.06.2019 angemietet
Mietvertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes
Es gibt nichts zu tun
Mietvertrag nach Inkraftreten des Gesetztes
max. Miete vom 18.06.2019 bzw. Mietobergrenze erlaubt
Kontakt zu Bezirksamt aufnehmen -> bei Nichtinformation/zu hoher Miete
Wohnung bereits am 18.06.2019 angemietet
Mieterhöhung nach 28.06.2020 zugestimmt
Kontakt zu Bezirksamt aufnehmen
ab 23.11.2020 Kontakt zu Senatsverwaltung für Stadtentwicklung & Wohnen
Keine Mieterhöhung/nicht zugestimmt nach 28.06.2019
Es gibt nichts zu tun