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Grundrechte im Einzelnen - Coggle Diagram
Grundrechte im Einzelnen
Wirtschaftsfreiheit
Schutz privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit
Umfassender Schutz durch BV
Träger Wirtschaftsfreiheit
Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit
Konsumfreiheit
Zulässigkeit (neuer) staatlicher Monopole
Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit
Gesetzliche Grundlage, vorliegende Besonderheiten der Auslegung
Öff. Interess/ Schutz Dritter
Verhältnismässigkeit, vorliegend besonderheiten Risikovorsorge
Schutz Kerngehalt
Öff. Interesse & Verhältnismässigkeit bei Risikovorsorge
Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen
Bsp. Nichtraucher 0.012%; Passivraucher 0.015%
Aufbereitung der wissenschafltihcen Grundlagen
Geeignet, angestrebte Ziel zu erreichen?
Erforderlich? Gibt es milderers Mittel?
Zumutbar? Überwiegen öff. Interssen, konkret betroffenen privaten Intressen
Eigentumsgarantie & Koalitionsfreiheit
Eigentumsgarantie
Verankerung BV 26, EMRK 6 (Verfahrensgarantie), 1. ZP EMRK (CH nicht ratifiziert)
Ordnungsfunktion
dezentraler Entscheid über die Produktion
Verteilung der Verlustrisiken
Anspornfunktion
Ertrags-/ Renditefunktion
Allokationsfunktion
Dimensionen
Institutsgarantie
Bestandesgarantie
Wertgarantie
Verfassungsrechtliche Konzeption
Träger
Schutbereich
Institutsgarantie
Schutz Privateigentum als fundamentale Einrichtung
absolut geschützter Kern
Bestandesgarantie
Schutz konreter vermögenswerten Rechte vor Eingriff des Staats
Recht konkretes Eigentum zu behalten
Voraussetzung für Beschränkung BV 36
Wertgarantie
Enteignung/ Eigentumsbeschränkungen voll zu entschädigen
Zulässige Eingriffe in das Eigentum
Entschädigungspflicht
Formelle Enteignung
Materielle Enteignung
Entzug einer wesentlichen Befugnis
Sonderopfer
Entschädigungslose öffentlichrechtliche Eigentumbsbeschränkungen
Koalitionsfreiheit
Verankerung
BV 28
EMRK 11 (Versammlungsfreiheit
UNO-Pakt II 22 (direkt anwendbar)
UNO-Pakt I 8 (direkte Anwendbarkeit offen)
ILO Übereinkommen Nr. 87 & 151
Ordnungsfunktion
Erlaubt Verbandslösungen auf Märkten
Erlaubt Gruppenvereinbarung im Arbeitsmarkt (neben Wettbewerb)
Verfassungsrechtliche Konzeption
Verhältnis zur Vereinigungsfreiheit
Träger der Koalitionsfreiheit
Koalitionen
Arbeinehmter
Schutzbereich der Koalitionsfreiheit
Positive Koalitionsfreiheit
Negative Koalitionsfreiheit
Bewilligungsfreie Gründung von Verbänden
Verbände geniessen eine Bestandes- und Betätigungsgarantie, namentlich Tarifautonomie
Gesamtarbeitsverträge
Begriff des Gesamtarbeitsvertrags
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Indirekte Drittwirkung: Vertragsrecht
OR 356a Abs. 1 (Closed-Shop-Clause, Union-Shop-Clause)
OR 356b (z.B. Preferential-Shop-Clause)
Solidaritätsbeiträge?
Kündigung von Arbeitsverhältnissen OR 336
Zulässigkeit von Streiks
BV 28 Abs. 2
BPG 24
Eingriffe in wirtschaftiche Tätigkeit
Wirtschaftsfreiheit BV 27
Sachlicher Schutzbereich
privatwirtschaftliche, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit
Freie Wahl des Berufs (Zugang/ Ausübung) im Privatsektor
Persönlicher Schutzbereich (Träger)
Schweizerische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung
(Ausnahmsweise mit Aufenthaltsbewiligung mit Anspruch auf Erneuerung)
Juristische Personen des Privatrechts
Ausländische juristische Personen (teilweise, im Rahmen von Staatsverträgen)
Juristische Personen des öff. Rechts (?)
Grundsätze Wirtschaftsordnung BV 94
Bund & Kantone halten sich an Grundsatz Wirtschaftsfreihet
Sie wahren Interessen schweizer Gesamtwirtschaft, tragen mit privaten Wirtschaft zur Wohlfahr und zur wirtschaftlichen Sichertheit der Bevölkerung bei
Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft
Abweichungen vom Grundsatz Wirtschaftsfreiheit, insbesondere Massnahmen, welche sich gegen Wettbewerb richten sind nur zulässig, wenn sie in der BV vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind
Prüfungsschema
Liegt Sachverhalt in Schutbereich Wirtschaftsfreiheit?
a. Sachlicher Schutzbereich
b. Persönlicher Schutzbereich (Träger)
Wird in Grundrecht eingegriffen?
a. liegt ein (rechtsförmiges/ faktisches) Verhalten (Handeln/ Unterlassen) grundrechtsgebundener Person vor?
b. Verkürzt Handeln grundrechtlichen Anspruch?
Eingriffsvoraussetzungen erfüllt?
a. bes. Eingriffsvoraussetzungen
Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit BV 4 & 94 Abs. 1
Gleichbehandlung der Konkurrenten
b. Allgemeine Eingriffsvoraussetzungen BV 36
Medienfreiheit
Grundrechte der sozialen Kommunikation
Betroffene Grundrechte
Meinung- und Informationsfreiheit BV 16, EMRK 10
Medienfreiheit BV 17, EMRK 10
Wirtschaftsfreiheit BV 27
Funktion
Menschenrechtliche, freiheitsstiftende Funktion
Demokratische Funktion
Grundrechte EMRK
Individualbeschwerde EMRK 34 f.
Beschwerdeberechtigt: jede Person
pers. & unmittelbare Opferqualität
Erschöpfung innterstaatlichen Instanzenzugs
Einhaltung First (6 Monate)
Rechtsfolgen Verurteilung
Befolgungspflicht, keine Aufhebung innerstaatlicher Akte EMRK 46
Zusprechung "gerechten Entschädigung" EMRK 41
Revisionsgrund BGG 122
Gründe regulierung elektronischer Massenmedien
Traditionelle Gründe
Knappheit an Frequenz/ Kanälen
Vielfalt (Meinung, Sprache, Kultur)
Qualität
Schutz von Minderjährigen
etc.
Traditionell angewandte Instrumente
Monopol
Duales System (Gebührenfinanzierter öff. Rundfunk)
Wettbewerb (+ Subventionen)
Digitalisierung, Internet Protocol, Konvergenz
Vielzahl an Übertragungsplattformen, Vielzahl an verfügbaren Kanälen
Entwicklung neuer interaktiver Angebote, aufgrund verbesserter Übertragungswege
Begrüundung Markteingriff heute ausschliesslich "öffentlicher/ meritorischer Güter"
Medienordnung für digitales Zeitalter
Förderung Medien ökonomische begründung
Medienförderung an erwünschte Inhalte, nicht an Verbreitungswege
Medienförderung soll nicht Abhängikeit von staatlicher, privater Macht begründen
Rechtsstaatliche Garantien
Vertrauensschutz
Voraussetzung
Vertrauensgrundlage
Auskünfte, Zusagen
Gerichtsentscheide
Rechtssetzungsakte
Raumpläne
Duldung eines rechtswidrigen Zustands
Verfügungen, Entscheide, verwaltungsrechtliche Verträge
Vertrauen in Verhalten Behörden, fehlende Kenntnis der Fehlerhaftigkeit
Vertrauensbestätigung, Disposition
Abwägung entgegenstehenden Interessen
Anspruch, in berechtigtem Vertrauen in behördliche Zusicherung geschützt zu werden
Gebot Handelns nach Treu & Glauben, Verbot widersprüchlichen Verhaltens
Rechtsfolgen Vertrauenschutzes
Bindung an Vertrauensgrundlage
Wiederherstellung von Fristen
Übergangsregelung
Schadenersatz
Konflikte mit Rechtssicherheit & Legalitätsprinzip
Vertrauen Auskünfte & Aussagen
Eignung der Auskunft zur Begründung von Vertrauen
Grds. Zuständigkeit auskunfterteilenden Behörde
Vorbehaltslosigkeit der Auskunft
Unrichtigkeit der Auskunft nicht erkennbar
Nachteilige Dispositionen aufgrund Auskunft
Keine Änderung Sachverhalt/ Gesetzgebung
Überwiegen des Vertrauenschutzinteresses gegenüber richtigen Rechtsanwendung
Gleichbehandlungsansprüche
BV 8
Gleichbehandlung
Allgemeines Gleichbehandlungsgebot Abs. 1
Diskriminierungsverbot Abs. 2
Gleiche Rechte Mann & Frau Abs. 3
Beseitigung Benachteiligungen Behinderter Abs. 4
Im Zusammenhang mit Konventionsrechten EMRK 14
Rechtsgleichheit in der Rechtsetzung
Sachlicher & vernünftiger Grund für Unterscheidung
Erhebliche tatsächliche Unterschiede
Rechtsgleichheit in der Rechtsanwendung
Zulässigkeit von Praxisänderungen
Keine Gleichbehandlung im Unrecht
BV 27
Gleichbehandlung der Konkurrenten
Ausfluss negativer Wettbewerbsgarantie
Schützt direkten Konkurrenten
Angehörige gleichen Branche mit gleichem Angebot
Gleiches Publikum
Befriedigung gleichen Bedürfnisses
Schützt vor Unterscheidungen, welche auf sachlichen Gründen beruhen, aber einzelne Konkurrenten begünstigen/ benachteiligen (Wettbewerbsverzerrung)
Gilt für grundsatzkonforme wie auch grundsatzwidrige Massnahmen
Rechtfertigung durch gewichtige öffentliche Interessen
Willkürverbot BV 9
Auffanggrundrecht
Systematische Stellung im Grundrechtskatalog
Selbständiges verfassungsmässiges Recht
"Subsidiärer" Charakter
Gilt für Rechtsetzung & Rechtsanwendung
Norm muss (zum Zeitpunkt der Anwendung) auf ernsthafte sachliche Gründe stützen können & darf nicht sinn- zwecklos sein
Rechtsanwendung ist willkürlich bei offensichtlicher Gesetzes-verletzung, offensichtlicher Missachtung Rechtsgrundsätze/ Grundgedanken des Gesetzes, grobe Ermessensfehler, Widersrpüchen, stossende Verletzung des Gerechtigkeitsgedankens
Legalitätsprinzip im Abgaberecht
Selbständiges verfassungsmässiges Recht
Öff. Abgaben bedürfen Grundlage im formellen Gesetz
formelle Gesetze = Erlasse, welche obligatorischem/ fakultativen Referendum unterstehen
Formeller Gesetzgeber benötigt ausreichende Kompetenz zum Erlass des Gesetzes
Erlass muss mit übergeordnetem Recht vereinbar sein
Mindestinhalt des formellen Gesetzes
Kreis Abgabepflichtige
Gegenstand der Abgabe
Höhe der Abgabe, mindestens aber Bemessungsgrundlage
Objektive Grundrechtsdimensionen
Allgemeinverfügung
an unbestimmt viele Personen
regeln konkreten Sachverhalt
keine generell-abstrakte Norme
Schutzpflichen im Allgemeinen
Umsetzung
Regel: durch gen Gesetzgeber
auch durch "reale" Massnahmen (z.B. Interventionspflichten[Polizei])
Direkte Drittwirkung
Ausnahmsweise Grundrechtsbindung Privater BV 8 Abs.3
Führt i.d.R. zu Grundrechtkollisionen, welche Interessenabwägungen des Gesetzgebers verlangen
Indirekte Dritwirkung
Normen sind grundrechtskonform auszugestalten & auszulegen
gilt vor allem für offene Bestimmungen, Generalklauseln etc.