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2. Die Erbfolge - Coggle Diagram
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C. Herabsetzungsklage
Prozessuales
Kläger & Beklagte
Kläger
Nachkommen, Eltern, Ehepartner/ eingetragene Partner
Konkursverwaltung, Gläubiger des Erben ZGB 524
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Beklagte
gesetzliche, eingesetzte Erben
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Gerichtsstand & Fristen
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Firsten/Verjährung
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immer nach 10 Jahren (absolute Frist) nach Eröffnung letzwilligen Verfügung oder andere Zuwendungen vom Todestag des Erblassers
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D. Enterbung
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Strafenterbung ZGB 477
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Form
Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbverzichtsvertrag)
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Wirkung
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Nachkommen erben, wie der Enterbte gestorben wäre ZGB 478 Abs. 2
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Enterbte erhaltener Zuwendungen: nicht unter Ausgleichungspflicht, jedoch unter Herabsetzung ZGB 532 (ohne berufung auf Reihenfolge)
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Präventiventerbung
Pflichtteil wird gekürzt, bei Erben mit Schulden
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Überschuldung genügt nicht, muss Verlustscheine aus Pfändungs- & Konkursverfahren von mind. 1/4 des gesetzlichen Erbteils haben ZGB 480
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