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1. Grundlagen - Coggle Diagram
1. Grundlagen
A. Vom Gegenstand des Erbrechts
Rechte und Pflichten nach Tod
Freiheit um über Nachlass zu bestimmen
Recht der Erben auf Erwerb der Erbschaften
Schranken der Verfügungsfähigkeit
B. Grundsätze des Erbrechts
Prinzip der Universalsukzession
Grundsatz: automatischen Erbschaftsübergang und Erbschaftserbs (Universasukzession) ZGB 560
3 Monate zeit Erbe zu behalten oder nicht
Bei überschuldeter Erbschaft -> Nachlass nicht automatisch an Erben ZGB 566 Abs. 2
Erbe übernimmt mit dem Erbe gesamtes Rechts- Pflichtsleben des Erblassers
gilt: gesamtes Eigentum des Verstorbenen; Geldforderungen und Geldsculden des Verstorbenen; Rechtsbeziehungen, welche nicht von der Natur des Verstorbenen abhängt
Gesamtnachfolge aller Erben
Erben als Erbgemeinschaft ZGB 560 Abs. 1
Direkter Übergang des Vermögens/ Erbschaften an Erbgemeinschaft ZGB 560 Abs. 2
Übernehmen auch: Genugtuungsansprüche; unerlaubte Handlung des Erblassers; Verpflichtungen zu einem Tun oder Unterlassen
Vermächtnisnehmer nicht in Erbgemeinschaft -> Ansprüche gegen Erben ZGB 562
Untergang bestimmter Rechtsbeziehungen mit dem Tod
A. Persönlichkeitsrechte ZGB 31 Abs. 1
B. Ehe-und Kindesverhältnis ZGB 130 Abs. 1
C. Arbeitsverhältnis
D. Auftrag
E. Gesellschaftsverträge
F. Nutzniessung ZGB 749
G. Vollmachten
C. Der gesetzliche Aufbau des Erbrechts
erster Teil: Erbfolge ZGB 457-536
zweiter Teil: Erbgang ZGB 537-640